Die Absicht zum Abfall vom Islâm
Fatwâ-Nummer: 45186

  • Fatwâ-Datum:17-5-2012
  • Bewertung:

Frage

Gilt jemand ab dem Moment, in dem er den Abfall vom Islâm beabsichtigt als Nicht-Muslim? Wenn ja, was sollte er dann tun? Ich bitte um Klarlegung!

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wer mit der Absicht spielt, vom Islâm abzufallen, zählt ab dem Moment, in dem er diese Absicht hegt, als Nicht-Muslim. Der schafiîtische Rechtsgelehrte Ar-Ramlî meint: „Wer sich zum Abfall vom Islâm entschließt oder den Entschluss hinauszögert, der ist ein Nicht-Muslim.“

 

In seinem Kommentar meinte Al-Dschamal: „Wer sich zum Abfall vom Islâm entschließt, der ist ab dem Moment seines Entschlusses ein Nicht-Muslim. Wer sich aber zum Durchführen einer nicht-muslimischen Handlung entschließt, der ist kein Nicht-Muslim, es sei denn, dass er diese Handlung durchführt.“

 

Badruddîn Az-Zarkaschî meinte seinerseits: „Wer die Absicht hat, vom Islâm abzufallen, der ist somit ein Nicht-Muslim, und wer beabsichtigt, morgen vom Islâm abzufallen, der ist ab heute ein Nicht-Muslim.“

 

Der hanafîtische Rechtsgelehrte At-Tarabulsî ist folgender Ansicht: „Wer die Absicht hegt, nach hundert Jahren vom Islâm abzufallen, der ist ab diesem Moment ein Nicht-Muslim.“

 

Wer solch eine Sünde begeht, der sollte sofort zu Allâh reumütig zurückkehren und sich wieder zum Islâm bekennen, indem er erneut bezeugt, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist. Handelt es sich dabei aber nur um Einflüsterungen, dann ist man zu nichts verpflichtet. Man sollte aber versuchen sich von derartigen Gedanken zu lösen. Dazu sollte man Allâh um Hilfe bitten.

 

Allâh weiß es am besten.

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