Erweiterung oder Begrenzung der Versorgung sind kein Beweis für Allâhs Liebe oder Hass
Fatwâ-Nummer: 48830

  • Fatwâ-Datum:20-2-2019
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Frage

Ich führte mit meiner Familie (meinem Ehemann und meinem Kind) ein angenehmes Leben. Allâh gewährte uns immense und großartige Gunsterweise und viel Gutes aus Seiner Gunstbezeigung.
Allerdings – und Allâh ist Derjenige, Den wir um Hilfe bitten! – begegnete mein Ehemann diesen Gunsterweisen nicht mit Dankbarkeit, sondern war Allâh gegenüber häufig ungehorsam und beging viele Sünden. Ich bitte Allâh darum, ihm zu vergeben!
Hierauf schwanden viele dieser Gunsterweise dahin, er wurde arbeitslos und unsere Situation ist nun nicht mehr so, wie sie einmal war.
Obwohl ich weiß, dass all dies bedeutet, dass Allâh seine Sünden dadurch tilgt, deren Unterlassung ich ihm schon seit Langem anriet, er jedoch achtlos war, lautet meine Frage: Wird Allâh uns damit bestrafen, dass Er uns Seine Gunsterweise verwehrt? Und bleibt dies so, obwohl wir uns Allâh reuevoll zugewandt haben und fest dazu entschlossen sind, diese Sünden zu unterlassen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Allâh der Hocherhabene gewährt Seine Versorgung großzügig, wem Er will, und verwehrt Sie, wem Er will. Dies ist weder ein Anzeichen dafür, dass Er die entsprechende Person liebt, noch dass Er sie hasst. Das Entscheidende ist vielmehr, dass man rechtschaffene Werke verrichtet, und diese von Allâh angenommen werden. Außerdem ist es verpflichtend, jede begangene Sünde zu bereuen. Bereut man, so nimmt Allâh die Reue an. Es zählt nicht zu den Anzeichen für die Annahme der Reue, dass der einstige Zustand wiederhergestellt wird. Vielmehr könnte Allâh die Reue eines Menschen annehmen, ohne seine Versorgung wieder so großzügig zu gewähren, wie sie anfangs war. Wichtig ist, dass man die Sünden bereut und sich Allâh dem Hocherhabenen reuevoll zuwendet. Gewährt Er einem großzügig Versorgung, so ist dies ein Gunsterweis von Allâh. Gewährt Er einem keine großzügige Versorgung, so hat Er einem andere Gunsterweise erwiesen, die man möglicherweise übersieht. Hierbei handelt es sich beispielsweise um körperliche Gesundheit, den Gunsterweis des Islâm, der den größten Gunsterweis darstellt, und den Gunsterweis, dass einem gewährt wird zu bereuen. Der Hocherhabene sagt: „Und wenn ihr die Gunst(erweise) Allâhs aufzählen wolltet, könntet ihr sie nicht erfassen. Allâh ist wahrlich Allvergebend und Barmherzig.“ (Sûra 16:18).

Ferner ist es nicht ausgeschlossen, dass die beengte Situation, in der ihr euch befindet, eine verhängnisvolle Folge dieser Sünden ist. Ibn Al-Qayyim () sagt in seinem Buch Ad-Dâ wa Ad-Dawâ: „Zu den verhängnisvollen Folgen der Sünden zählt, dass sie (auch) auf andere Menschen und Tiere zurückfallen, so dass man sich gemeinsam mit anderen an den verhängnisvollen Folgen der Sünden und Ungerechtigkeiten verbrennt. Zu den Strafen, die einen auf Grund dieser Sünden treffen, zählt, dass durch diese die gegenwärtigen Gunsterweise schwinden und die stets wiederkehrenden Gunsterweise abbrechen.“

In Bezug auf die Möglichkeit, dass dein Bittgebet angenommen wird, ist zu sagen, dass Allâh der Erhabene der Großzügigste aller Großzügigen ist und Seinen anbetend Dienenden anordnete, Ihn zu bitten, und ihnen verhieß, ihre Bittgebete zu erhören.

Wir bitten Allâh für uns, für dich und für alle Gläubigen um eine gute Lage im Diesseits und im Jenseits sowie um ein gutes Ende! Möge Allâh es dir mit Gutem vergelten, dass du deinem Ehemann anrätst und ihn erinnerst!

Und Allâh weiß es am besten!

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