Sie schlachten neben der Moschee und laden die Menschen zum Essen ein
Fatwâ-Nummer: 51175

  • Fatwâ-Datum:11-6-2012
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Frage

Einige Leute in unserem Dorf schlachten gelegentlich ein Schaf etc. neben der Moschee und laden daraufhin die Dorfbewohner zum Mittag- und Abendessen in die Moschee ein. Meine Frage lautet: Gilt dieses Schlachttier als etwas, worüber ein anderer Name als Allâhs angerufen worden ist? Begeht derjenige, der von diesem Fleisch isst, eine Sünde? Oder kann er es bedenkenlos essen, solange er die Absicht der Schlachtenden nicht kennt? Möglicherweise schlachten sie dieses Tier ja wirklich nur für Allâh und möchten nur die Leute speisen und in der Moschee vereinen.

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Handlungen der Muslime sind grundsätzlich einwandfrei und man soll nur das Beste von ihnen denken, solange dies möglich ist. Daher kannst du, so Allâh will, bedenkenlos von diesem Fleisch essen, da es ursprünglich nur für Allâh geschlachtet und Allâhs Name darüber genannt wird. Allâh der Erhabene sagt: „Esst von dem, worüber Allâhs Name ausgesprochen worden ist, wenn ihr an Seine Zeichen glaubt!“ (Sûra 6:118).

 

Wenn sich aber herausstellt, dass ein anderer als der Name Allâhs angerufen wurde, darf man nicht von ihm essen. Der Erhabene sagt: „Verboten hat Er euch nur Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein Anderer als Allâh angerufen wurde.“ (Sûra 2:173).

 

Dasselbe gilt für das Schlachten für die Gräber der frommen und Allâh nahestehenden Menschen. Dies ist in der heutigen Zeit leider sehr verbreitet.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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