Wenn man nicht weiß, dass man das Fasten und das Gebet nachholen muss
Fatwâ-Nummer: 57317

  • Fatwâ-Datum:21-5-2017
  • Bewertung:

Frage

Auf Grund meines fehlenden Wissens über Angelegenheiten, die mit der Religion zu tun haben, habe ich bestimmte Tage, an denen ich im Ramadân das Fasten – aus schariakonformen Gründen – unterließ, nicht nachgeholt. Zudem wusste ich nicht, wie man richtig betet. Nach circa zwanzig Jahren habe ich dann erfahren, dass ich jene Tage nachholen muss. Doch meine gesundheitliche Situation lässt es nicht zu, dass ich faste. Grund dafür ist eine chronische Krankheit. Und mein Ehemann erlaubt es mir auch nicht, dass ich zuhause eine Speise vorbereite und sie Bedürftigen zu essen gebe. Was also muss ich tun?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn du an einer Unfähigkeit leidest, von der zu hoffen ist, dass sie vergehen wird, dann musst du warten, bis deine Unfähigkeit vorüber ist, und daraufhin jene Tage nachholen. Dabei bist du nicht verpflichtet, sie aufeinander nachzuholen, sondern du kannst sie je nach deiner Kraft und Möglichkeit, zu verschiedenen Zeiten nachholen. Ebenso hast du die Möglichkeit, auf die Winterjahreszeit zu warten, wenn es für deinen Zustand und deine Gesundheit angemessener ist, in dieser Zeit zu fasten.

Du bist nicht verpflichtet, neben der nachträglichen Verrichtung zusätzlich auf Grund der verspäteten Nachholung Sühne zu leisten, da du auf Grund des fehlenden Wissens als entschuldigt giltst.

Sollte deine Unfähigkeit zu fasten jedoch anhaltend sein, sodass man nicht darauf hofft, dass sie vergehen wird, dann genügt es, für jeden nachzuholenden Tag einem Bedürftigen einen Mudd an Nahrung zu essen zu geben. Der erwähnte Mudd ist ein Hohlmaß und entspricht dem, was man mit zwei zusammengefügten Händen fassen kann, also etwa 580 ml.

Für die Gültigkeit der Vergabe von Essen gilt nicht die Voraussetzung, dass es den Bedürftigen zuhause in gekochter Form gegeben wird, sondern es genügt dir, wenn du jedem Bedürftigen in seinem eigenen Haus einen Mudd an Nahrung wie zum Beispiel Reis aushändigst.

Und jemand, der nicht weiß, wie man richtig betet, ist auf Grund seines Unwissens entschuldigt und muss gemäß der Meinung, für die sich der Scheich des Islâm Ibn Taimiya in Al-Fatâwâ entschied, nichts nachholen. Dort schrieb er, nachdem er einige Fragestellungen zu diesem Thema kritisch untersucht hatte:

„Und die korrekte Meinung in Bezug auf all diese Fragestellungen lautet, dass es nicht verpflichtet ist, nachzuholen, weil Allâh versehentliches Tun und Vergessen vergibt und weil Er sagt:... Wir strafen nicht eher, bis Wir einen Gesandten geschickt haben. (Sûra 17:15). Wen daher die Anweisung des Gesandten zu einem bestimmten Thema nicht erreicht hat, für den gilt sie nicht als verpflichtend. Aus diesem Grund wies der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Umar und Ammâr nicht an, irgendetwas von beiden Dingen [Gebet und Tayammum] nachzuholen, als sie in den Zustand der großen rituellen Unreinheit geraten waren, woraufhin Umar nicht betete und Ammâr das Gebet doch verrichtete, nachdem er sich [mit der Absicht zum Tayammum] im Staub gewälzt hatte. Ebenso wies er Abû Dharr nicht an nachzuholen, als dieser in den Zustand der großen rituellen Unreinheit geraten war und tagelang nicht betete. Und ebenso wenig wies er denjenigen unter den Prophetengefährten, der [im Ramadân] aß, bis er [weil er es wörtlich verstanden hatte] eine weiße Schnur von einer schwarzen Schnur unterscheiden konnte, [das Fasten] nachzuholen...Und ich habe durch zahlreiche Berichte sicher festgestellt, dass es unter den Frauen und Männern bei den Nomaden und den Nicht-Nomaden solche gibt, die die Pubertät erreichen und nicht wissen, dass sie beten müssen. Dabei sagt eine Frau sogar, wenn man ihr sagt, sie solle beten: Wenn ich groß bin und eine altersschwache Frau geworden bin. Dabei glaubt sie, dass das Gebet nur für eine alte und altersschwache Frau und entsprechende Personen gelte. Und unter den Gefolgsleuten der Scheichs gibt es viele Gruppen, die nicht wissen, dass das Gebet verpflichtend für sie ist. Derartige Leute sind also gemäß der korrekten Meinung nicht verpflichtet, die Gebete nachzuholen, gleich, ob man sagt, dass sie Nichtmuslime waren oder dass sie auf Grund des Unwissens entschuldigt waren.“

Ausgehend von dem, was soeben erwähnt wurde, bist du nicht verpflichtet, die Gebete aus der Zeit nachzuholen, in der du nicht wusstest, wie man das Gebet verrichten muss. Doch jetzt bist du verpflichtet, die Dinge, die deine Religion betreffen und die du unbedingt kennen musst, zu erlernen. Und je tiefgründiger dein Verständnis wird, desto besser wird dies für dich im Hinblick auf deine Religion und dein diesseitiges Leben für dich sein. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:

„Mit wem Allâh Gutes vorhat, den lässt Er die Religion tiefgründig verstehen.“ (Al-Buchârî und Muslim.)

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs