Der Vater ist nicht dazu verpflichtet, seinen Kindern den Haddsch zu ermöglichen
Fatwâ-Nummer: 57368

  • Fatwâ-Datum:8-8-2017
  • Bewertung:

Frage

Ich habe fünf Töchter im Alter zwischen 14 und 20 Jahren. Alle bekommen ihre Periode. Meine Frage lautet: Bin ich dazu verpflichtet, ihnen den Haddsch zu finanzieren? Haben sie ihre Verpflichtung zum Haddsch erfüllt, wenn sie dieses Jahr (1425 n. H.) den Haddsch verrichten? Bitte teilen Sie uns mit, wie die Frau zu verfahren hat, deren Periode während des Haddsch eintritt.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der Eintritt der Periode ist ein Zeichen der Pubertät bei der Frau. Somit haben die genannten Mädchen ihre Verpflichtung zum Haddsch erfüllt, wenn sie dieses Jahr den Haddsch verrichten, weil sie schon geschlechtsreif sind.

Du bist nicht dazu verpflichtet, ihren Haddsch zu finanzieren. Wenn du es freiwillig tust, erhältst du dafür eine immense Belohnung von Allâh.

 

Wenn die Periode der Frau während oder vor dem Haddsch eintritt und sie den Haddsch beabsichtigt, dann verrichtet sie alle rituellen Handlungen des Haddsch oder der Umra außer den Tawâf (Umschreiten der Ka'ba), weil die rituelle Reinheit den meisten Gelehrten zufolge eine Bedingung für die Gültigkeit des Tawâf ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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