Schlachttier für Gelöbnis und für Opferfest
Fatwâ-Nummer: 57493

  • Fatwâ-Datum:8-8-2017
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Frage

Jemand hat Allâh gelobt, jedes Jahr ein Tier für seinen Sohn zu schlachten. Nun steht das Opferfest bereits vor der Tür. Ist es möglich, dass er ein Tier für beides, also für das Gelöbnis und das Opferfest zusammen schlachtet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es ist eine Verpflichtung, das Gelöbnis zu erfüllen. Ein Tier zum Opferfest zu schlachten ist den meisten Gelehrten nach eine feste Sunna. Es ist ungültig, ein einziges Tier für beides zu schlachten, vielmehr müssen zwei Tiere geschlachtet werden. Schließlich ist jede der beiden Handlungen um ihrer selbst gefordert. Daher gilt der Grundsatz, dass man für jede jeweils ein Tier schlachtet.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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