Bezahlung des Metzgers für die Schlachtung des Opfertieres
Fatwâ-Nummer: 58199

  • Fatwâ-Datum:10-8-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf ich mein Opfertier zum Schlachthof bringen und für die Schlachtung, das Auslösen etc. bezahlen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es entspricht der Sunna, dass der Opfernde das Opfertier eigenhändig schlachtet, also dem Propheten folgend. Trotzdem ist es erlaubt, jemandem das Schlachten des Opfertieres zu übertragen. Muslim überliefert in seiner Sammlung authentischer Hadîthe von Dschâbir , dass der Prophet 63 Tiere eigenhändig schlachtete und Alî auftrug, den Rest zu schlachten.

Dies ist ein Beweis dafür, dass es korrekt ist, die Schlachtung des Opfertieres und ähnliche Schlachtungen zu übertragen.

Somit ist es dem Opfernden bedenkenlos möglich, mit seinem Opfertier zum Schlachthof zu gehen und für die Schlachtung und das Auslösen zu bezahlen. Allerdings ist es nicht erlaubt, die Haut oder etwas vom Fleisch als Gegenleistung für das Schlachten und Auslösen zu geben, weil dies als Verkauf gilt. Und dies ist der Mehrheit der Gelehrten nach harâm.

Und Allâh weiß es am besten!

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