Qurânübersetzungen gelten nicht als eigentlicher Qurân
Fatwâ-Nummer: 64878

  • Fatwâ-Datum:22-10-2020
  • Bewertung:

Frage

Kann eine Übersetzung des edlen Qurâns als eigentlicher Qurân gelten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Eine Übertragung der Bedeutung des edlen Qurâns gilt nicht als Qurân. Für ein solches Exemplar finden auch die islâmischen Vorschriften in Bezug auf die Reinheit (Tahâra) beim Berühren keine Anwendung. Qurân ist nur die ursprüngliche Bedeutung, die in einem ganz bestimmten Wortlaut auf Muhammad (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) herabgesandt wurde. Dies gilt nicht für eine von Menschen erstellte Übersetzung.

 

Auch Qurânkommentare (Tafsîre) werden nicht als Qurân bezeichnet. Die Bezeichnung einer Qurânübersetzung mit Qurân darf höchstens im übertragenen Sinne geschehen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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