Man hat gelobt, ein Schaf zu schlachten. Darf man davon essen?
Fatwâ-Nummer: 8048

  • Fatwâ-Datum:28-10-2014
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Frage

Wie wird ein gelobtes Schlachttier verteilt?
Wenn man gelobt hat, ein Schaf zu schlachten, und Allâh verhalf einem dazu, wie
soll man dieses Schaf verteilen? Soll man es wie ein Opfertier verteilen? Darf
man selbst etwas davon essen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Das Gelübde wird gemäß der Absicht desjenigen verteilt, der das Gelübde abgelegt hat. Wenn du also nur die Armen und Bedürftigen beabsichtigt hast, dann darf das Schaf nur auf die Armen und Bedürftigen verteilt werden. Und wenn du deine Verwandten und deine Familie beabsichtigt hast, dann darfst du davon wie die Anderen nehmen, außer wenn es bei euch ein Brauch ist, dass man vom eigenen Gelübde nichts nimmt, oder falls du schon beabsichtigt hast, nichts davon für dich zu nehmen.

Wenn man hingegen keine bestimmte Empfangsperson bestimmt, dann wird das Gelübde auf die Almosenempfänger verteilt, z. B. auf die Armen und Bedürftigen. In diesem Fall darfst du nichts davon für dich nehmen, außer wenn der Brauch es bei euch vorsieht, dass man vom eigenen Gelübde etwas nehmen bzw. essen darf; in diesem Fall bestimmt der Brauch den Teil, den du für dich nehmen darfst.

Und Allâh weiß es am besten!

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