Wer an der Vollständigkeit seines Gebets zweifelt, muss es wiederholen
Fatwâ-Nummer: 8834

  • Fatwâ-Datum:9-12-2018
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Frage

Ich wurde wegen eines überzähligen Fingers operiert, es war etwa ein Uhr und das Morgengebet war gegen fünf Uhr. Mein Mann weckte mich zum Gebet auf, aber wegen der Narkosenachwirkung war ich nicht bei vollem Bewusstsein, und so habe ich das Gebet im Halbschlaf verrichtet. Ich hatte das Gefühl, dass ich nur eine Rak‘a verrichtete, und dann rief mein Mann nach mir und fragte, ob ich fertig bin. Ich sprach den Taslîm (Gruß am Ende des rituellen Gebets) und hatte das Gefühl, dass ich die zweite Rak‘a nicht verrichtet hatte. Soll ich dieses Gebet wiederholen oder was soll ich tun?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Du musst dieses Gebet wiederholen, weil du an der Vollständigkeit des Gebets zweifeltest als du den Taslîm sprachst. Du hast deine Schuld gegenüber Allâh noch nicht beglichen, da man dies nur durch Gewissheit erreichen kann.

 

Du hättest gar nicht erst mit dem Gebet beginnen sollen, solange du noch nicht bei vollem Bewusstsein warst, damit du dir dessen bewusst wirst, was du in deinem Gebet sagst und tust. Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt. (Sûra 4:43).

 

Und Allâh weiß es am besten!