Entspannung beim Stillen von Begierden ist eine Falle des Satans
Fatwâ-Nummer: 9383

  • Fatwâ-Datum:9-10-2017
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Frage

Bin ich im Recht, wenn ich von meinem Ehemann verlange, dass er sich von schlechten Freunden entfernen soll, die nicht beten, außerehelichen Geschlechtsverkehr ausüben, Alkohol trinken und keine einzige der Elementarpflichten des Islâm in die Praxis umsetzen? Und was ist die optimale Methode, um dazu aufzufordern? Er rechtfertigt sich nämlich damit, dass er niemals einen Fehler begehen werde – sogar inmitten dieser Umgebung – und dass der Islâm es nicht verbiete.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Du bist ganz sicher im Recht, wenn du deinem Ehemann dazu rätst, sich von zu schlechten Dingen Verführenden fernzuhalten – dies gehört sogar zu deinen Pflichten ihm gegenüber. Schlechte Freunde stellen nämlich eine äußerst große Gefahr dar. Manchmal kann der Mensch sich die Folgen nicht vorstellen, bis diese für ihn zu Stolpersteinen werden und ihn in gefährliche Lagen bringen, an die er zuvor nicht gedacht hatte. Denn wie viele schlechte Freunde führten bereits Menschen, die dafür bekannt waren, pflichtbewusst und geradlinig zu sein, in die Abgründe des Untergangs. Die Geschichten zu diesem Thema sind sowohl  bekannt als auch beängstigend, beginnend mit dem Ausüben unmoralischer Handlungen und endend mit Drogensucht sowie den Opfern des HIV-Virus (AIDS).

 

Deshalb wecken die schariatischen Gesetzesbestimmungen den Wunsch, sich gute und fromme Freunde zu Gefährten zu nehmen, und warnen davor, sich in der Gesellschaft lasterhafter und schlechter Gefährten aufzuhalten. Allâh der Erhabene sagt:

„Und halte dich geduldig zurück zusammen mit denen, die ihren Herrn morgens und abends anrufen im Begehren nach Seinem Angesicht. Und deine Augen sollen nicht über sie hinwegsehen, indem du den Schmuck des diesseitigen Lebens begehrst. Und gehorche nicht jemandem, dessen Herz Wir Unserem Gedenken gegenüber unachtsam gemacht haben, der seiner Neigung folgt und dessen Angelegenheit (durch) Maßlosigkeit (ausgezeichnet) ist.“ (Sûra 18:28).

 

Der Erhabene sagt ferner:

„Die Freunde werden an jenem Tag einer des anderen Feind sein, außer den Gottesfürchtigen.“ (Sûra 43:67).

 

Zudem heißt es in einem authentischen Hadith, der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) habe gesagt:

 

„Das Gleichnis rechtschaffener Gesellschaft und das Gleichnis schlechter Gesellschaft ist das des Moschusverkäufers und desjenigen, der einen Blasebalg betätigt. Denn entweder beschenkt dich der Moschusverkäufer oder du kaufst von ihm oder vernimmst einen guten Duft von ihm. Und jemand, der einen Blasebalg betätigt, verbrennt entweder deine Kleidung oder du vernimmst von ihm einen stinkenden Geruch.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

 

Daher muss sich der erwähnte Ehemann von jenen Freunden so weit, wie es nur geht, entfernen. Denn sie sind ansteckender als Krätze. Auch soll er sich von seinem Selbstbewusstsein nicht täuschen lassen!

 

Und Allâh weiß es am besten!

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