Der Besuch der Prophetenmoschee ist eine erlaubte, ja sogar empfohlene Handlung. Sie ist die zweite der drei Moscheen, zu denen man reist, um in ihr zu beten und seine Anbetungshandlungen zu verrichten. In den beiden Sahîh-Werken ist von Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert, dass der Prophet Möge Allah..
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