Rechtsnorm für Teilnahme von Frauen am Totengebet
Fatwâ-Nummer: 11098

  • Fatwâ-Datum:16-4-2013
  • Bewertung:

Frage

Ist es der Frau erlaubt, am Totengebet in der sakrosankten Moschee in Makka oder Madîna teilzunehmen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Der Frau ist es erlaubt, das Totengebet zu verrichten, egal ob in der sakrosankten Moschee von Makka oder Madîna oder irgendwo anders. Es ist aber verwerflich, am Trauerzug teilzunehmen, und sei es mit dem Ziel das Gebet zu verrichten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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