Islam Web

  1. Fatwa
  2. Das rituelle Totengebet und Rechtsurteile zur Bestattungen
  3. Das rituelle Totengebet
  4. Rechtsurteile über das rituelle Totengebet und die Art und Weise seiner Verrichtung
Fatwâ-Suche

Das Warten mit dem Totengebet, damit die Zahl der Betenden zunimmt

Frage

Meine Frage bezieht sich auf das Begräbnis. Wir kamen am Sonntag etwa 15 Minuten vor dem Nachmittagsgebet am Friedhof an. So warteten wir also auf den Gebetsruf, um das Pflichtgebet zu verrichten und damit sich mehr Leute am Totengebet beteiligen. So kam es zu Verwirrung unter uns, da einige meinten, dass man nicht warten dürfe, während andere sagten, dass es wegen des Vorzugs des Totengebetes in der heiligen Moschee in Makka Pflicht sei zu warten, da der Vorbeter direkt nach dem Pflichtgebet das Totengebet verrichtet.
Meine Frage ist also:
Ist diese Wartezeit erlaubt oder müssen wir den Verstorbenen sofort begraben, wenn wir am Friedhof angekommen sind?
Könnt ihr mir bitte helfen? Möge Allâh Sich eurer erbarmen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Es ist erlaubt, das Totengebet aufzuschieben, damit mehr Leute daran teilnehmen, wenn sich durch das Hinauszögern des Gebets der Zustand des Verstorbenen nicht verändert oder es zur Erschwernis für die Anwesenden in der Moschee kommt.

„Es ist kein Problem zu warten, bis der Sachwalter des Verstorbenen oder Andere beim Totengebet anwesend sind, solange man nicht fürchtet, dass sich der Zustand des Verstorbenen verändert, oder das Hinauszögern zur Erschwernis der Anwesenden führt. Durch das Warten wird die Belohnung vermehrt, da sich mehr Leute am Gebet beteiligen. Wenn der Verstorbene weit entfernt ist, oder man fürchtet, dass etwas mit ihm geschieht, oder es zur Erschwernis für die Anwesenden kommt, so wird das Begräbnis unverzüglich vorbereitet und durchgeführt.

Ein Gelehrter, der der schâfi´itischen Rechtsschule folgte, sagte: „Das Warten ist erlaubt, solange es nicht zur Verspätung des Pflichtgebetes führt, da das Hinauszögern zum Wohl des Verstorbenen führt. Man darf dies nicht gering schätzen oder als etwas Unbedeutendes ansehen.“

Es ist erlaubt, das Totengebet (vor dem Begräbnis), sogar nach dem Nachmittaggebet hinauszuzögern aber bevor die Sonne gelb wird und das Abendgebet naht. Bei Ibn Abû Schaiba lesen wir: „Wenn ´Abdullah ibn ´Umar wusste, dass es ein Begräbnis gab, dann verrichtete er das Nachmittagsgebet und sagte: "Beeilt euch mit dem Gebet (und verrichtet es) noch vor dem Sonnenuntergang!“

Wir lesen weiter: „´´ Amr ibn Harâm sagte: "Dschâbir ibn Zaid wurde hinsichtlich des Begräbnisses gefragt, ob dieses vor dem Nachmittagsgebet verrichtet wird oder danach. Er antwortete: «Es wird vor dem Nachmittagsgebet oder auch danach verrichtet sowie vor dem Abendgebet, und danach betet man das Abendgebet.»“

Im Buch „Al-Mudawwana“ von Sahnûn lesen wir: "Mâlik sagte: "Es macht nichts, das Begräbnisgebet nach dem Nachmittagsgebet zu verrichten, bevor die Sonne vor dem Untergang gelb wird; wenn sie jedoch bereits gelb geworden ist, wird das Gebet nicht weiter hinausgezögert. Für den Fall jedoch, dass man fürchtet (der Verstorbene nimmt Schaden durch die Wartezeit), soll man für ihn das Totengebet verrichten.“

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen