Gilt das Lesen des Qurâns in Übersetzung als Rezitation?
Fatwâ-Nummer: 111542

  • Fatwâ-Datum:14-10-2020
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Frage

Mein Ehemann kann kein Arabisch, aber Französisch, weil er in Frankreich aufgewachsen ist. Er hält sich an alle islâmischen Pflichten und möchte alles über den Qurân und die Sunna lernen. Meine Frage lautet, ob für ihn die Lesung des Qurâns auf Französisch die gleiche Belohnung beinhaltet wie im Falle des arabischen Originals.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Eine Übersetzung ins Französische oder irgendeine andere Sprache als Arabisch gilt nicht als Qurân. Daher kann man auch nicht davon ausgehen, dass es hierfür die eigens versprochene Belohnung gibt, wie im Falle des Qurâns im Original. Die überwiegende Mehrheit der Gelehrten geht davon aus, dass die Lesung des Qurâns in einer anderen Sprache als Arabisch sowohl im Gebet als auch außerhalb nicht gültig ist.

 

Imâm An-Nawawî sagte in „Al-Madschmû“: „Unsere Auffassung ist, dass die Rezitation des Qurâns in einer anderen Sprache als Arabisch nicht zulässig ist. Dabei ist es egal, ob die Person Arabisch beherrscht oder nicht, und ob die Rezitation im Gebet stattfindet oder außerhalb. Wenn im rituellen Gebet statt des Originals eine Übersetzung gelesen wird, so ist das Gebet nicht gültig, egal wie sehr er sich bei dieser Rezitation bemüht. Dies ist unsere Auffassung und auch die der Mehrheit der Gelehrten, darunter Mâlik, Ahmad und Dâwûd.“

 

Imâm Ibn Qudâma schrieb in „Al-Mughnî: „Eine Rezitation des Qurâns außer auf Arabisch ist nicht erlaubt. Auch dürfen die arabischen Wörter nicht durch andere arabische ersetzt werden, egal ob er eine solche Rezitation gut ausführt oder nicht. Diese Auffassung vertraten auch As-Schâfi’î, Abû Yûsuf und Imâm Muhammad.“

 

Was die Auffassung von Imâm Abû Hanîfa betrifft, dass es erlaubt sei, den Qurân auf Persisch zu lesen, wenn man kein Arabisch beherrscht, so gilt als sicher, dass er sich später von dieser Auffassung distanziert hat. Die herrschende Rechtsmeinung in der hanafitischen Schule ist, dass so etwas unzulässig ist. Der Autor des hanafitischen Werkes „Al-Hidâya“ schreibt hierzu: „Es wird überliefert, dass Abû Hanîfa von dieser Meinung abgerückt sei, und darauf stützt sich die hanafitische Schule.“ Auch der hanafitische Gelehrte Ibn Âbidîn verweist darauf, dass Abû Hanîfa diese Ansicht später widerrufen habe (Hâschiya Ibn Âbidîn 1:484).

 

Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Eine Übersetzung des Qurâns wurde zweifellos von allen Gelehrten als erlaubt betrachtet, wenn es um das Verstehen des Inhalts geht. Aber die Verwendung einer Übersetzung als Ersatz für den eigentlichen Qurân wird von der Allgemeinheit der Gelehrten abgelehnt: sowohl im Gebet als auch außerhalb des Gebets.“

 

Az-Zarqânî (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in „Manâhil Al-Irfân“: „Es herrscht unter den großen Gelehrten ein Konsens, dass die Rezitation des Qurâns in einer anderen Sprache als Arabisch außerhalb des Gebets nicht erlaubt ist und dass dies klar untersagt werden muss. Eine Lesung in einer anderen Sprache stellt einen Eingriff in den Qurân dar, wodurch der eigentliche Wundercharakter dieses Buches verloren geht. Das Ergebnis ist in einer Übersetzung sprachlich äußerst dürftig.“

 

Es ist empfehlenswert für deinen Ehemann, Arabisch zu lernen, zumindest so viel, dass er die Pflichten im Gebet und in anderen Handlungen der Anbetung korrekt durchführen kann, also die Sûra Al-Fâtiha und die im Gebet zu sprechenden Dhikr-Formeln. Das Gedenken Allâhs in Dhikr und Bittgebete in einer anderen Sprache als Arabisch auszusprechen, bis man Arabisch beherrscht, ist außerhalb des Gebets überhaupt kein Problem. Imâm As-Schâfi’î sagte: „Jeder Muslim ist verpflichtet, so viel Arabisch zu erlernen, dass er seine Pflichten mit Ibâda-Charakter (Anbetung), nämlich Rezitation und Dhikr, im rituellen Gebet erfüllen kann. Denn dies ist anders als auf Arabisch nicht zulässig.“

 

Der Lohn für all dies ist jeweils entsprechend der Bemühung, so Allâh der Erhabene es will. Wenn man im Anschluss an die verrichteten Pflichten eine Qurânübersetzung liest, um die Gebote und Ermahnungen zu verstehen, so erhält man für diese Absicht die entsprechende Belohnung. Denn das Streben nach Wissen gilt selbst als eine Anbetungshandlung, wofür man Belohnung erhält, wenn man das Antlitz Allâhs erstrebt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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