Jemand erhielt Zakâ-Gelder, um sie zu verteilen. Er gab einen Teil davon seinen Söhnen
Fatwâ-Nummer: 114042

  • Fatwâ-Datum:6-5-2021
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Frage

Ein reicher Mann gab einem anderen seine Zakâ und beauftragte ihn, sie denjenigen zu geben, die er als empfangsberechtigt ansieht. Er gab einen Teil den Armen und den Rest seinen Söhnen. Seine Söhne studieren und er kann kaum für sie alle aufkommen

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs, sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn die Kinder dieses Mannes unter eine der acht Kategorien fallen, die auf die Zakâ Anspruch haben, und wenn der Besitzer des Geldes keine bestimmte Gruppe genannt hat, dann ist die Auszahlung der Zakâ an diese Kinder erlaubt. Studenten dürfen Zakâ-Gelder beanspruchen, wenn sie einer der acht zakâ-berechtigten Gruppen zuzurechnen sind, wie z.B. Arme, Schuldner und Ähnliche. Der Student muss auch unfähig sein, Geld zu verdienen, oder Studium und Arbeit gleichzeitig zu bestreiten. Der Student muss darüber hinaus fleißig sein und sich mit Wissen beschäftigen, das für die Muslime nützlich ist. Wenn diese Voraussetzungen im Fall der Kinder des erwähnten Mannes erfüllt sind, dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass er ihnen einen Teil der Zakâ gibt, die er im Auftrag verteilen sollte. Wenn es sich jedoch um seine eigene Zakâ handelt, darf er sie nicht an seine Kinder auszahlen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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