Gleichzeitige Ehe mit Frau und der ehemaligen Ehefrau ihres Vaters
Fatwâ-Nummer: 11922

  • Fatwâ-Datum:18-3-2019
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, gleichzeitig mit einer Frau und der ehemaligen Ehefrau ihres Vaters verheiratet zu sein?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Ein Mann darf gleichzeitig mit einer Frau und der ehemaligen Ehefrau ihres Vaters die Ehe führen. Al-Buchârî () sagte: „Abdullâh ibn Dscha'far war gleichzeitig mit der Tochter von Alî und der ehemaligen Frau von Alî verheiratet.“ Al-Buchârî berichtete ebenfalls von Ibn Sîrîn: „Dies ist bedenkenlos.“ Gemeint ist die gleichzeitige Ehe mit der ehemaligen Ehefrau eines Mannes und seiner Tochter von einer anderen Frau.

 

Es gibt keinen Beweis dafür, dass es verpönt wäre. Richtig ist die obige Aussage.

Dies steht in keinem Widerspruch zur bekannten Regel über das Verbot, mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein: „Wenn man annähme, dass die eine ein Mann und die andere eine Frau wäre, wäre die gleichzeitige Ehe mit beiden harâm.“ Denn hier ist das Verbot von beiden Seiten gemeint. Und in diesem Fall gilt das Verbot nur von einer Seite. Denn wenn man annähme, dass die Frau des Vaters ein Mann wäre, wäre es ihm nicht verboten, dieses Mädchen zu heiraten, weil sie ihm absolut fremd wäre.

 

Und Allâh weiß es am besten!  

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