Ist eine Frau sündig, wenn sie das Verrichten des Haddsch verschiebt, um für ihre schwangere Tochter zu sorgen?
Fatwâ-Nummer: 119693

  • Fatwâ-Datum:11-10-2012
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Frage

Meine Mutter hatte die Absicht, den Haddsch in diesem Jahr zu verrichten. Aber da meine Schwester schwanger wurde, verschiebt sie ihn auf das kommende Jahr, um für meine Schwester zu sorgen, weil diese zum Zeitpunkt des Haddsch ihr Kind gebären wird, wobei es niemanden gibt, der sich um sie kümmern kann. Ich lebe in Saudi-Arabien und meine Mutter hatte vor, mich vier Monate lang zu besuchen, den Haddsch zu verrichten und meine Schwester allein zu lassen.
Begeht sie eine Sünde, wenn sie den Haddsch verschiebt? Oder muss sie ihn verrichten und meine Schwester vier Monate allein lassen, obwohl diese schwanger ist und während des Haddsch gebären wird?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Der Haddsch ist nach der ausschlaggebenden Meinung der Gelehrten eine nicht aufschiebbare Pflicht. Wer in der Lage ist, den Haddsch zu verrichten, muss sich beeilen, ihn durchzuführen, außer wenn es ein Hindernis gibt. Wer daran gehindert wird, darf das Verrichten des Haddsch verschieben, bis das Hindernis beseitigt ist. Wenn deine Schwester  also  niemanden hat, der sich um sie während ihrer Schwangerschaftszeit und bei der Geburt kümmert, dann scheint das eine Entschuldigung zu sein, die deiner Mutter das Verschieben des Haddsch zum nächsten Jahr erlaubt. Das ist – so Allâh will – nicht falsch und sie begeht  damit keine Sünde.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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