Rechtsnorm für Verlassen der Arafa-Ebene und Rückkehr zu ihm
Fatwâ-Nummer: 119772

  • Fatwâ-Datum:14-10-2012
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Frage

Ist etwas dagegen einzuwenden, wenn die Grenzen der Arafa-Ebene am Arafa-Tag verlassen werden, um einige Sachen zu kaufen und innerhalb von 10 Minuten zurückzukehren, oder wenn die Grenzen der Arafa-Ebene verlassen werden, um in der Namira-Moschee zu beten und nach dem Gebet direkt zurückzukehren?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Zeit für den Aufenthalt in der Arafa-Ebene beginnt mit der Mittagszeit am neunten Tag des Dhû Al-Hiddscha und erstreckt sich bis zum Morgengrauen des nächsten Tages, des Opfertages. Mit der Mittagszeit ist der Zeitpunkt des Mittagsgebets gemeint. Wer irgendwann innerhalb dieser Zeit in der Arafa-Ebene verweilt, hat die Pflicht des Verweilens erfüllt. Der Beweis dafür ist die in den Sunan-Werken überlieferte Aussage des Propheten gegenüber Urwa ibn Mudris: „Wer unser rituelles Gebet mit uns verrichtet und mit uns so lange bleibt, bis wir uns auf den Weg nach Minâ begeben, wobei er davor bereits am Tag oder in der Nacht auf der Arafa-Ebene verweilt hat, der hat seinen Haddsch vervollständigt und die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllt.”  (Überliefert von An-Nasâî und von Al-Albânî für authentisch erklärt).

 

Der Mehrheit der Gelehrten zufolge muss derjenige, der am Tag in der Arafa-Ebene  verweilt, dort weiter bleiben, bis ein Teil der Nacht vergeht. Tut er dies nicht, muss er als Buße ein Opfertier schlachten, weil er eine der Haddsch-Pflichten vernachlässigt hat.  Es ist aber nichts dagegen einzuwenden, dass man Arafa verlässt und dann dorthin zurückkommt, denn es gilt nicht als Bedingung, dass das Verweilen in Arafa ununterbrochen ist. Wenn du daher am Tag in der Arafa-Ebene bis nach Sonnenuntergang weiterhin verweilt hast, dann ist dein Haddsch gültig und du bist zu keiner Buße verpflichtet. Wenn du zwischendurch den Ort verlassen hast und dann wieder zurückgekommen bist, dann schadet das auch nicht. Wenn du hingegen weggegangen bist, ohne einige Zeit in der Nacht zu bleiben, dann bist du nach Meinung der meisten Gelehrten zum Schlachten eines Opfertiers verpflichtet.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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