Kreditbrief und Dokumentenakkreditiv, Welche Verantwortung trägt der muslimische Verkäufer im Falle eines Kreditbriefs?
Fatwâ-Nummer: 122749

  • Fatwâ-Datum:8-6-2015
  • Bewertung:

Frage

Ist der sogenannte Kreditbrief bzw. das Dokumentenakkredtitiv erlaubt? Welche Verantwortung trägt der muslimische Verkäufer im Falle eines Kreditbriefs?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Der Kreditbrief, den die Banken ausstellen, ist an sich erlaubt, denn er gilt als Bürgschaft oder als Vertretung. Beide sind im Islâm erlaubt, solange der Vertrag keine verbotenen Klauseln enthält. Dieses Urteil hat das Fiqh-Komitee gefällt.

 

Wir verstehen nicht, was du mit den Verantwortlichkeiten des Verkäufers im Falle eines Kreditbriefs meinst. Es ist bekannt, dass der Kreditbrief ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem ausstellenden Institut ist. Wenn aus diesem Kreditbrief Verwaltungskosten oder Entgeltbezahlung resultieren, ist nur der Kunde dazu verpflichtet, doch der  ist Verkäufer zu nichts verpflichtet.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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