Die Aufnahme eines Kredits ohne das Wissen, dass es sich um einen Zinskredit handelt
Fatwâ-Nummer: 124479

  • Fatwâ-Datum:1-7-2009
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Frage

Wie soll man sich verhalten, wenn der Kredit schon eine gewisse Zeit läuft und der Kreditnehmer sehr spät bemerkt hat, dass es sich um ein Zinsgeschäft handelt?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!

 

Wir möchten zu allererst darauf aufmerksam machen, dass die Aufnahme eines Zinskredits zur Finanzierung eines Vorhabens islâmisch untersagt ist. Der Zinskredit ist eine große Sünde, die der Qurân, die Sunna und die Rechtsgelehrten in Übereinstimmung verbieten.

 

Im Qurân steht: „O die ihr glaubt, fürchtet Allâh und lasst das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr es aber nicht tut, dann lasst euch Krieg von Allâh und Seinen Gesandten ansagen! Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; so tut weder ihr Unrecht noch wird euch Unrecht zugefügt.“ (Sûra 2:278-279)

 

In einem vom Gefährten Dschâbir überlieferten Hadîth sagt der Prophet : „Allâh verflucht denjenigen, der Zins leiht, erhält, und die Zeugen sowie auch den, der diesen Vertrag schreibt. Alle sind gleich (d.h. gleich schuldig).“

 

Nachdem das Vorhaben bereits durch einen Zinskredit finanziert worden ist, bleibt der kreditaufnehmenden Person nichts anderes übrig, als zu bereuen und Allâh um Vergebung zu bitten. War ihm jedoch zum Zeitpunkt der Geldaufnahme nicht bewusst, dass es sich um einen Zinskredit handelt, so trägt er keine Schuld. Wenn er den Geldleihern das Grundgeld ohne die anfallenden Zinsen zurückerstatten kann, soll er dies tun. Im Qurân steht: „Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; so tut weder ihr Unrecht noch wird euch Unrecht zugefügt.“ (Sûra 2:279)

 

Zwingen ihn die Verleiher allerdings die Zinsen zu zahlen, trägt nicht die betroffene Person die Schuld, sondern die Kreditgeber. Denn im Qurân heißt es: „und Ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hinauf rechtleiten lässt.“ (Sûra 20:82)

 

Allâh weiß es am besten!

 

 

 

 

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