Bloßes Wahrnehmen des Eintretens der Menstruation ohne Blutaustritt macht Fasten nicht ungültig
Fatwâ-Nummer: 126862

  • Fatwâ-Datum:3-9-2009
  • Bewertung:

Frage

Ich habe als Nachholen für Ramadân gefastet, und zwei Minuten vor Sonnenuntergang spürte ich das Eintreten der Monatsblutung. Wie wird mein Fasten beurteilt, ist es gültig oder nicht?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Kommt das Menstruationsblut auch nur Augenblicke vor Sonnenuntergang, ist dein Fasten ungültig und du musst es nachholen. Doch handelt es sich lediglich um ein Gefühl und nimmst du den Eintritt wahr, wobei das Blut aber erst nach Sonnenuntergang austritt, so ist dein Fasten gültig. Der Scheich Ibn Uthaimîn sagt in einem Schreiben über das natürliche Blut der Frauen: „Sollte sie ihre Menstruation bekommen, ist ihr Fasten ungültig, selbst wenn sie einen Augenblick vor Sonnenuntergang eintreten sollte. Sie muss diesen Tag, wenn er Pflicht war, nachholen. Sollte sie jedoch das Eintreten der Menstruation verspüren, das Blut aber erst nach Sonnenuntergang austreten, dann ist ihr Fasten vollständig und wird nicht ungültig. Denn über das Blut im Inneren wird nicht geurteilt.“ Zitatende.

 

Weiter sagte er in den "Fatwâs der monatlichen Treffen": „Tritt das Menstruationsblut auch nur eine Minute oder weniger vor Sonnenuntergang aus, ist das Fasten der Frau ungültig.“ Zitatende.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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