Darf ein Pilger während des Ihrâm-Zustandes Schuhe anziehen?
Fatwâ-Nummer: 129379

  • Fatwâ-Datum:20-11-2009
  • Bewertung:

Frage

Darf ein Pilger Schuhe anziehen und alsdann ein Schlachttier opfern, wenn er an einer Fußallergie leidet?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Einem Pilger ist es verwehrt, während des Ihrâm-Zustandes Schuhe anzuziehen, auch wenn sie die Knöchel nicht bedecken, da sie wie die Chuff (Füßlinge) zu betrachten sind.

 

Der verstorbene Scheich Ibn Uthaimîn meinte: ,,Einige Rechtsgelehrte meinen: Es ist einem Pilger gestattet, Schuhe anzuziehen, die die Knöchel nicht bedecken, denn der Prophet sagte in einem von Ibn Umar überlieferten Hadîth: ,,Wer keine zwei Na´l (Sandalen) findet, der kann zwei Chuff anziehen. Diese sollte er aber unterhalb der Knöcheln einschneiden.“

 

Sie meinen dazu: Sobald die zwei Chuff an den Knöcheln eingeschnitten werden, sind sie wie zwei Na´l zu betrachten. Tatsächlich ist es einem Pilger aber verboten, Chuff anzuziehen, auch wenn diese an den Knöcheln eingeschnitten werden und die Knöchel beim Anziehen sichtbar sind. Das stützt sich auf eine Überlieferung von Ibn Abbâs .

 

Falls ein Pilger aber dazu gezwungen ist, beispielsweise wegen einer Krankheit, dann darf er sie anziehen, ohne dazu verpflichtet zu sein, ein Opfertier zu schlachten.

 

Allâh weiß es am besten.      

 

 

 

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