Annehmen von Werbegeschenken zum Neujahr
Fatwâ-Nummer: 131088

  • Fatwâ-Datum:7-1-2010
  • Bewertung:

Frage

Darf man Geschenke zum Neujahr in Form von Kalendern, Blöcken etc. annehmen? Diese Geschenke werden von Vertretern verteilt, die mit der Firma, in der wir beschäftigt sind, zusammenarbeiten. Diese Firmen verteilen die Geschenke an alle Personen unserer Verwaltungsabteilung.

Antwort

Das Lob ist Allâhs und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.

 

Beschäftigte einer Firma dürfen die Geschenke anderer Dienstleister, die mit der Firma zusammenarbeiten, in der sie beschäftigt sind, bedenkenlos annehmen, solange sie als Werbung gedacht sind. Eine Form der Bestechung (zugunsten dieser Firma) muss dabei aber ausgeschlossen werden.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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