Eheproblem: Frau vernachlässigt das Gebet und verhält sich kalt, seitdem sie sich mit einem Freund traf
Fatwâ-Nummer: 133670

  • Fatwâ-Datum:10-4-2011
  • Bewertung:

Frage

As-Salâmu alaikum!
Ich habe ein Problem mit meiner Ehefrau, denn ihr Verhalten hat sich geändert; sie hat aufgehört das Gebet zu verrichten und ihre Sprechweise, ja sogar auch ihr Gesichtsausdruck hat sich verändert. Demzufolge gibt es unter uns keine Liebes- oder Geschlechtsbeziehungen. Immer wenn wir uns treffen oder zusammen ausgehen, dann streiten wir uns. Dies alles passierte, nachdem ich sie einmal mit ihrem Freund alleine gesehen hatte, obwohl mir meine Ehefrau bestätigte, es sei nichts zwischen ihnen passiert. Was soll ich tun?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn damit gemeint ist, dass die Ehefrau des Fragenden alleine mit ihrem Freund gewesen war, so raten wir unserem fragenden Bruder zu Folgendem: Wenn seine Ehefrau die verbotenen Fehler nicht schon häufiger begangen hat, z.B. dass sie das Gebet nicht mehr verrichtet und ihn schlecht behandelt, soll der Ehemann sie an Allâh erinnern und an die Wichtigkeit des Gebets, das nach dem Glaubensbekenntnis die zweitwichtigste Säule des Islâm bildet.

 

Wer es absichtlich nicht verrichtet, der hat den Islâm verlassen, wie das ein Hadîth des Propheten bestätigt: „Der Unterschied zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer es also nicht verrichtet, der ist sicherlich ein Islâm-Leugner.“ (In An-Nasâ`î erwähnt.)

 

Er soll sie sogar ebenfalls daran erinnern, dass sie ihm gegenüber Aufgaben zu erfüllen hat; sie soll in ihrem Haus bleiben, seine Ehre schützen und ihm in dem gehorchen, was islâmisch gesehen recht ist. Wenn sie aufhört und bereut, so ist es gut. Wenn ihr aber der Rat nicht hilft, sie hartnäckig auf ihrer Meinung beharrt und das Gebet nicht verrichtet, so empfehlen wir ihm, sich von ihr scheiden zu lassen, denn die Unterlassung des Gebets ist ein Beweis dafür, dass sie nicht religiös ist, Allâh nicht fürchtet und sich weder um die Gebote Allâhs noch um die Rechte ihres Ehemanns kümmert.

 

Mit solch einer Frau darf man nicht leben. Außerdem muss die Eiversucht beim muslimischen Mann so ausgeprägt sein, dass er seiner Frau verbietet, sich mit fremden Männern zu befreunden oder mit ihnen allein zu bleiben, sonst hat er kein Ehrgefühl.

 

Der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten ihm Wohlergehen schenken sagte: „Drei Menschen blickt Allâh im Jenseits nicht an: Denjenigen, der seinen Eltern gegenüber widerspenstig ist, die Frau, die sich wie ein Mann benimmt, und den Mann, der kein Ehrgefühl hat.“ (In An-Nasâ`î erwähnt und von Al-Albanî als authentisch bestätigt.)

 

In einer anderen von At-Tabarânî überlieferten und ebenfalls von Al-Albânî bestätigten Überlieferung steht: „Drei Menschen werden nie ins Paradies eintreten: Der Mann, der kein Ehrgefühl hat, die Frau, die sich wie Männer benimmt, und der Alkoholiker.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs