Zwei Rak’a nach jedem Gebet für Allâh und den Propheten Muhammad Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken
Fatwâ-Nummer: 134148

  • Fatwâ-Datum:8-4-2010
  • Bewertung:

Frage

Ist es möglich, nach jedem Gebet zwei Rak’a für Allâh und für den Propheten Muhammad Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu verrichten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Das Gebet ist eine Anbetungshandlung, durch die der Muslim nur zu Allâh allein die Nähe sucht. Niemand darf ein Gebet für einen Engel oder für einen Propheten verrichten. Allâh sagt: „und steht demütig ergeben vor Allâh!“ (Sûra 2:238)

Das Gebet darf nur für Allâh sein. Wer ein Gebet für jemand Anderen als Allâh verrichtet, der hat Allâh etwas beigesellt. Dadurch weiß der Fragende, dass das Gebet für den Propheten nicht erlaubt ist.

 

Was die Verrichtung von zwei Rak’a nach dem Pflichtgebet betrifft, ist es einem Betenden erlaubt, wie er will, nach dem Pflichtgebet freiwillige zusätzliche Gebete zu verrichten, es sei denn nach dem Morgen- und dem Nachmittagsgebet.

Es gibt Beweise dafür, dass man nach der Dämmerung bis zum Sonnenaufgang nach dem Morgengebet und nach dem Nachmittagsgebet bis zum Sonnenuntergang keine freiwilligen zusätzlichen Gebete verrichten darf.

Es ist besser die freiwilligen Gebete vor und nach den Pflichtgebeten einzuhalten, die der Prophet empfohlen hat, wie etwa: Zwei Rak’a vor dem Morgengebet, vier oder zwei Rak’a vor dem Mittagsgebet, zwei Rak’a danach, zwei Rak’a nach dem Abendgebet und zwei Rak’a nach dem Nachtgebet.

Allâh weiß es am besten.  

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