Hohe, geschenkte Summe, die bereits ausgegeben wurde, stammte aus Zinsgeldern
Fatwâ-Nummer: 135086

  • Fatwâ-Datum:3-5-2010
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Frage

Mein Onkel hat mir jahrelang (von 1996 bis 2002) Geld gegeben. Ich habe dieses Geld bereits ausgegeben. Dieses Geld stammt aus Bankzinsen. Was soll ich tun? Die Summe war sehr groß.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn der Fall so ist, wie Sie erwähnt haben, dass das Geld aus Bankzinsen stammt, so lautet die Antwort: Wenn diese Bank mit Zinsen handelt, dann gehören diese Zinsen zum verbotenen Wucher und man darf sie weder annehmen noch daraus Nutzen ziehen. Wer sie ausgibt und daraus Nutzen zieht und das islamische Urteil dazu kennt, hat damit eine große Sünde begangen. Er muss dann vor Allâh bereuen. Allâh sagt über den Zins: "O die ihr glaubt, verschlingt nicht den Zins um ein Vielfaches vermehrt." (Sûra 3:130) Und Er sagt ferner: "O die ihr glaubt, fürchtet Allâh und lasst das sein, was an Zinsgeschäften noch übrig ist!" (Sûra 2:278)

 

Der Prophet verfluchte den, der Zins verschlingt, der dabei hilft, der ihn niederschreibt und der Zeuge davon ist und sagte: "Sie sind alle gleich."

 

Er muss zudem die gleiche Summe der Zinsen, die er ausgegeben hat, für Wohltaten und Armenhilfe ausgeben, wenn er zu jenem Zeitpunkt das islamische Urteil darüber kannte.

Wenn er es ausgab als er das islamische Urteil nicht kannte, dann ist er zu nichts verpflichtet, denn Allâh sagt: "und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allâh." (Sûra 2:275)

 

Sie sollen auch wissen, dass dieses Geld keinen wirklichen Besitzer hat, denn es ist ja verbotenes Geld. Wenn Ihr Onkel Ihnen das Geld als Darlehen gegeben hat, dann sind Sie nicht dazu verpflichtet, es ihm zurückzugeben, da er nicht Besitzer dieses Geldes ist.

 

Allâh weiß es am besten.

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