Hotelabfindung bei Kündigung
Fatwâ-Nummer: 135365

  • Fatwâ-Datum:10-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Ich arbeite in einem Hotel und beabsichtige diese Arbeit zu kündigen. Ist es mir erlaubt die Abfindung anzunehmen, die Hotelangestellten ausgezahlt wird, wenn sie kündigen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wenn es um die Abfindung des Hotels nach Ende der Arbeitszeitspanne geht, so muss man berücksichtigen, wie die Arbeit in dem Hotel abläuft. Ist die Arbeit im Hotel erlaubt oder verboten? Wenn nichts Verbotenes im Hotel ausgeübt wird, so ist es erlaubt, die Abfindung anzunehmen, da der Lohn für eine erlaubte Arbeit bezahlt wurde.

 

Wenn das Hotel aber Verbotenes durchführt, z.B. Alkoholverkauf usw., so darf man diese Abfindung nicht annehmen, da man die Abfindung für eine an sich verbotene Arbeit erhält.

Falls man dieses Geld annimmt, soll man es einem gemeinnützigen Zweck für die Muslime spenden (Schule, Krankenhaus usw.). Man darf es nicht für sich benutzen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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