Darf ein Vater einigen Kindern unter Ausschluss der anderen sein persönliches Vermögen schenken?
Fatwâ-Nummer: 135521

  • Fatwâ-Datum:13-5-2010
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Frage

Ein Mann erbte von seinem Vater drei Feddan (ein Feddan ist ein Flächenmaß von 4200,8 qm) geerbt. Er hat drei Söhne und vier Töchter, die bereits alle verheiratet sind. Jetzt besitzt er dreißig Feddan, wovon er zehn den Söhnen geschenkt hat. Zwanzig sind nun übrig geblieben. Die Söhne fordern den Vater dennoch dazu auf, ihnen weitere siebzehn Feddan zu schenken, obwohl sie noch beim Vater wohnen.
Ich bitte um Rat. Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Nach überwiegender Meinung ist das Gleichstellen der Kinder in Bezug auf Geschenke obligatorisch, denn der Prophet sagte: "Fürchtet Allâh und macht keinen Unterschied zwischen euren Kindern!" (Von Al-Buchârî und Muslim überliefert). Der Prophet sagte auch: "Unterscheidet nicht zwischen euren Kindern bei Geschenken. Wahrlich, würde ich jemanden bevorzugen, wären es die Frauen!" (Überlieferungskette von Sa´îd ibn Mansûr und Al-Baihaqî, von Al-Hâfidh in seinem Werk Fath Al-Bârî für authentisch erklärt(.

 

Daher sind wir der Meinung, dieser Vater soll keinen Unterschied zwischen seinen Kindern machen. Er darf den Söhnen nicht unter Ausschluss der Töchter etwas von seinem persönlichen Vermögen schenken. Die Söhne haben auch kein Recht darauf, ihn dazu aufzufordern. Was er den Söhnen bereits geschenkt hat, soll zurückgegeben werden, denn dies ist nicht rechtens, wie es von An-Nu´mân ibn Baschîr in Al-Buchârî und Muslim überliefert wurde.

 

Allâh weiß es am besten.

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