Belohnung der ´Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) im Ramadân
Fatwâ-Nummer: 135543

  • Fatwâ-Datum:13-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für die ´Umra im Ramadân für die Mekkaner?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Nach überwiegender Meinung der Gelehrten ist die ´Umra eimal im Leben Pflicht (wenn man dazu fähig ist). Besonders hoch ist ihre Belohnung im Ramadan. Sie gleicht einem Haddsch in Begleitung des Propheten , wie es in einem authentischen Hadîth überliefert ist, wobei es unerheblich ist, ob der Pilger aus Mekka kommt oder nicht. Die Mekkaner sollten besonders oft pilgern, ob im Ramadân oder nicht, weil ihnen dies leichter und einfacher ist.

Allâh weiß es am besten.

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