Mundwasser mit Alkohol
Fatwâ-Nummer: 135755

  • Fatwâ-Datum:19-5-2010
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Frage

Ist die Behandlung des Mundes mit Mundwasser erlaubt, wenn dieses Mittel Alkohol enthält (aber nicht geschluckt wird)?Ich habe starke Schmerzen im Mund und habe bis jetzt kein Mundwasser ohne Alkohol gefunden.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Es ist bekannt, dass alkoholhaltige Getränke berauschend wirken. Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass der Alkohol unrein ist. Wenn nun die Medizin mit Alkohol vermischt wurde, so müssen zwei Dinge beachtet werden:

 

Hat der Alkohol seinen Urzustand verlassen und wurde durch Bearbeitung in einen anderen Stoff umgewandelt, so dass der Alkohol vor der Vermischung mit der Medizin seine berauschende Eigenschaft verloren hat, so ist diese Art von Medizin sowie die Behandlung damit erlaubt. Denn wenn der unreine Stoff durch Bearbeitung umgewandelt wurde, so wird dies nach der Umwandlung nicht mehr als unrein angesehen.

 

Wenn berauschender Alkohol dem Medikament beigemischt wird, so ist diese Medizin als unrein zu betrachten. Wenn man nun ein anderes Medikament findet, das keinen berauschenden Alkohol beinhaltet, so soll man dieses benutzen. Wenn man aber keinen Ersatz findet, so sagt die Mehrheit der Gelehrten, dass im Falle der Notwendigkeit die Einnahme dieser berauschenden alkoholhaltigen Medizin erlaubt ist, solange sie nicht in Form von Essen oder Trinken eingenommen wird. So ist es kein Problem, diese Mundreinigung zu benutzen, auch wenn sie etwas Alkohol enthält. Es soll aber darauf geachtet werden, dass der Alkohol nicht verschluckt wird.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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