Wenn man die Blicke im Ramadân schweifen läßt, dann schläft und ejakuliert...
Fatwâ-Nummer: 138533

  • Fatwâ-Datum:1-8-2010
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Frage

Wie lautet das Urteil für jemanden, der seine Blicke in Bezug auf die vorbotenen Dinge im Ramadân tagsüber nicht senkt, dann direkt schlafen geht und ejakuliert? Ist dies als absichtliche Ejakulation zu betrachten, die das Fasten ungültig macht, und was sagt der Islâm darüber?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

 

Wer im Ramadân tagsüber ejakuliert, dessen Fasten ist gültig. Die Ejakulation wird nicht als beabsichtigt angesehen, wenn jemand im Wachzustand verbotene Dinge anschaut, solange der Samenerguss im Schlaf eintritt. Doch es ist für den Muslim verpflichtend, seinen Blick vor den verbotenen Dingen zu senken, um der Anordnung Allâhs nachzukommen, insofern als Er, der Erhabene, sagt: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiß, Allâh ist kundig dessen, was sie tun.“ (Sûra 24:30)

 

Demzufolge ist das Senken des Blickes vor den verbotenen Dingen eine Individualpflicht, die im Ramadân besonders befolgt werden muss.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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