Essensreste im Mund nach dem Fastenbeginn
Fatwâ-Nummer: 138783

  • Fatwâ-Datum:5-8-2010
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet das islamische Urteil, wenn man freiwillig fasten möchte, vor dem Morgengebet etwas in Essen im Mund hatte, danach einschläft und nach dem Aufwachen einen Geschmack wahrnimmt, wobei schon zum Morgengebet gerufen wurde?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Das Fasten ist gültig, da das Essen nur im Mund war und nicht den Schlund erreichte. Es war im Mund vorhanden, wie wir es der Frage entnehmen konnten. Das Fasten wird nur ungültig, wenn das Essen oder Trinken den Schlund erreicht und hinuntergeht. Es ist aber nicht ungültig, wenn es nur im Mund war.

 

Die fastenbrechenden Dinge betreffen das freiwillige Fasten und das Pflichtfasten und gelten für beide. Jedoch braucht man die freiwilligen und nicht beendeten Tage nicht nachzuholen. So lautet die authentische Meinung unter den Gelehrten.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

Verwandte Fatwâs