Ist das Fasten gültig, obwohl etwas ungewollt in den Magen gelangt?
Fatwâ-Nummer: 139080

  • Fatwâ-Datum:10-8-2010
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Frage

Eines Tages im Monat Ramadân bereitete ich ein Getränk vor, dass mit Pulver zubereitet wird. Dabei nahm ich in meinem Hals den Geschmack dieses Pulvers wahr. Ist mein Fasten nun ungültig? Ich muss noch erwähnen, dass dies ungewollt geschah.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Die verbreitete Meinung unter den Gelehrten ist, dass das Fasten ungültig wird, wenn der Muslim mit Absicht etwas in seinen Magen gelangen lässt. Falls jedoch etwas ungewollt in  den Magen gelangt, wird das Fasten nicht ungültig, da Allâh keiner Seele mehr aufträgt, als das, was diese tragen kann.

 

Im Werk Al-Mausû'a Al-Fiqhiyya steht: „Die Gelehrten sind sich einig, dass das Fasten nicht ungültig wird, falls etwas Staub vom Weg in den Magen gelangt (also durch Einatmen), solange dies nicht beabsichtigt wird. Als Beispiel geben die Gelehrten z.B. das Dreschen von Weizen an.“

 

Du musst das Fasten nicht wiederholen solange der Pulverstaub ungewollt eingeatmet wurde, jedoch sollst du alles unternehmen um das Gelangen einer Sache in den Hals zu unterbinden.

 

Und Allah weiß es am besten.

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