Eine Frau erlangte vor dem Morgengebet ihre rituelle Reinheit, vollzog aber nach dem Abendgebet die Ganzwaschung.
Fatwâ-Nummer: 139159

  • Fatwâ-Datum:11-8-2010
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Frage

Ich hatte meine Periode am letzten Ramadân und am letzten Tag meiner Periode nahm ich die Mahlzeit vor dem Morgengebet ein und beabsichtigte zu fasten. An diesem Tag nahm ich kein Blut wahr und beendete den Fastentag und führte die Ganzkörperwaschung erst nach dem Gebetsruf des Abendgebets durch.
Was sagt der Islâm dazu und gilt das Fasten an diesem Tag?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wenn vor dem Morgengebet die Periode beendet war, ist dein Fasten für diesen Tag gültig und dass du die Ganzwaschung nicht vollzogen hast, macht dein Fasten nicht ungültig. Jedoch hättest du gleich, nachdem du dir sicher warst, dass du rituell rein warst, die Ganzwaschung vornehmen müssen, damit du die Gebete in deren Zeiten beten konntest.

 

Wisse auch, dass du das Abend- und Nachtgebet zu beten hast, wenn du vor dem Morgengebet die Reinheit erlangt hast und Zeit für die Ganzwaschung und die beiden Gebete vorhanden ist. Dazu kommen noch die drei Gebete, die du an diesem Fastentag nicht verrichtet hast (Morgen-, Mittags- und Nachmittagsgebet). Du sollst Allâh um Vergebung bitten, weil du die Gebete ohne Grund aufgeschoben hast. Wenn die Reinheit nach dem Morgengrauen eintrifft, ist das Fasten ungültig und der Tag muss nachgeholt werden.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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