Du darfst den Rest des als Spende Gelobtem deinem Schwager geben
Fatwâ-Nummer: 1423

  • Fatwâ-Datum:25-7-2017
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Frage

Ich habe Allâh gelobt, zehn Schafe zu spenden, wenn Er meine kranke Tochter heilt. Meine Tochter wurde geheilt, Allâh dem Herrn der Welten sei für Seine Gnade gedankt! Ich habe schon mit der Erfüllung meines Gelübdes angefangen, indem ich zwei Schafe geschlachtet habe. Davon haben weder ich noch meine Familie etwas gekostet. Der Mann meiner älteren Schwester ist jedoch krank und erwerbsunfähig, sie leben jetzt nur von den Spenden meines älteren Bruders, der meiner Schwester etwas Geld gibt, damit sie nicht betteln muss. Darf ich ihr den übrigen Erlösteil des Gelübdes geben? Habe ich damit mein Gelübde gegenüber Allâh dem Erhabenen erfüllt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Gelübde wird in der Art und Weise erfüllt, wie man es abgelegt hat. Daher darfst du nicht den Wert oder Preis der übrigen Schafe spenden, sondern musst die übrigen acht Schafe spenden. Wenn du beabsichtigt hast, die Schafe zu schlachten und (auf die Bedürftigen) zu verteilen, dann sollst du es tun; und wenn du nur beabsichtigt hast, die Schafe bloß zu spenden, dann kannst du sie oder einen Teil davon deinem Schwager geben, damit er sie hält oder verkauft. 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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