Kämmen der Frau für Ghusl (Ganzkörperwaschung) ist keine Bid‘a (unerlaubte Neuerung in der Religion)
Fatwâ-Nummer: 17244

  • Fatwâ-Datum:12-6-2012
  • Bewertung:

Frage

Ist es Bid‘a, sich das Haar mit einem Kamm während des Ghusl der Unreinheit oder Periode zu kämmen, um so zu gewährleisten, dass das Wasser besser an die Haare gelangt?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es ist für die Frau keine Bid‘a, sich die Haare während des Ghusl der Unreinheit oder Periode zu kämmen. Die Gelehrten sind sich lediglich uneinig darüber, ob die Frau ihre Zöpfe für den Ghusl entflechten muss oder nicht. Die maßgebliche Meinung lautet, dass sie für den Ghusl der Unreinheit oder Periode ihre Zöpfe nicht entflechten muss, solange das Wasser an die Haarwurzeln gelangt. Imâm Muslim überlieferte von Umm Salama, dass sie den Propheten fragte: „O Gesandter Allâhs, ich bin eine Frau, die die Zöpfe auf ihrem Kopf fest flicht. Soll ich sie für den Ghusl der Unreinheit entflechten?“ Er antwortete: „Nein! Es reicht dir, wenn du sie drei Mal begießt und dich dann mit Wasser übergießt, damit du rituell rein wirst.“

 

Von Al-Buchârî und Imâm Muslim ist überliefert, dass Âischa erfuhr, dass Abdullâh ibn Amr die Frauen angewiesen hatte, ihre Zöpfe zu entflechten, wenn sie die Ganzkörperwaschung vornehmen. Da sagte sie: „Dieser Ibn Amr ist sehr sonderbar. Er weist die Frauen an, ihre Zöpfe zu entflechten, wenn sie duschen. Will er sie etwa auch noch anweisen, ihre Köpfe zu rasieren? Ich und der Gesandte Allâhs verrichteten einen Ghusl aus derselben Wanne und ich pflegte nicht mehr als drei Mal Wasser über meinen Kopf zu schütten.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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