Auslassen des Waschens der Augenlider beim Wudû (rituelle Gebetswaschung), um die Schminke zu bewahren
Fatwâ-Nummer: 17403

  • Fatwâ-Datum:12-6-2012
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Frage

Darf ich den Wudû verrichten, ohne dabei meine Augenlider zu waschen? Ich trage nämlich zu Hause ständig für meinen Mann Kajal auf. Die meisten Schwestern haben mir gesagt, dass dies unbedenklich sei. Sie würden ihr Gesicht nur zum Morgengebet vollständig waschen und die Augenlider bei den übrigen rituellen Gebeten bis zum Nachtgebet beim Wudû auslassen. Es ist nämlich sehr umständlich, im Alltagsstress das Kajal jedes Mal erneut aufzutragen.

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Allâh der Erhabene hat jedem Menschen, der sein rituelles Gebet verrichten möchte und sich nicht im Zustand der rituellen Reinheit befindet, die Verrichtung des Wudû auferlegt.

 

Dazu gehören das Waschen des Gesichts, der Hände und Arme bis zum Ellenbogen, das Benetzen des Kopfes und das Waschen der Füße bis zum Knöchel. Allâh der Gepriesene und Erhabene sagt im Qurân: „O ihr, die den Glauben verinnerlichen! Wenn ihr euch zum rituellen Gebet anschickt, so wascht euer Gesicht und eure Arme von den Händen bis zu den Ellbogen und benetzt euren Kopf und wascht eure Füße bis zu den Knöcheln!“ (Sûra 5:6).

 

Die Augenlider gehören zum Gesicht und müssen demnach gewaschen werden. Zudem müssen alle Dinge, die den Zugang des Wassers zur Haut verhindern, entfernt werden. Wenn eine Pflicht nur durch eine bestimmte Sache erfüllt werden kann, wird diese ebenfalls zur Pflicht. Diese Pflicht darf man nicht mit der Begründung vernachlässigen, dass das Waschen und ständig erneute Schminken der Augenlider schwer fallen.

 

Diese Erschwernisse sind leichter Natur und finden daher keine Geltung. Selbst wenn es sehr viel Mühsal bereiten würde, so ist diese Art des Schmucks keine Pflicht, das Waschen des gesamten Gesichtes allerdings schon. Und die Pflicht wird allem Anderen vorgezogen.

 

In einer Fatwa unter folgendem Link auf unserer arabischen Seite finden sich weitere Details bezüglich des Kajals:

http://www.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=94611

 

Dort wird erwähnt, dass es erlaubt ist mit aufgetragenem Kajal den Wudû zu verrichten wenn es die besondere Art des Kajals (Kuhul Ithmid) ist, der die Besonderheit hat, wasserdurchlässig zu sein, so dass das Wasser bis zur Haut durchdringen kann.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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