Das Tasâbîh-Gebet darf während der verbotenen Zeiten nicht verrichtet werden
Fatwâ-Nummer: 19006

  • Fatwâ-Datum:26-2-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf man das Tasbîh-Gebet nach dem Nachmittagsgebet verrichten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass das Gebet nach dem Nachmittagsgebet verpönt ist, wegen des Hadîthes von Abû Sa’îd Al-Chudrî , in dem er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen: Es gibt kein Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne am Himmel aufsteigt, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht.“ Das Tasbîh-Gebet gehört nicht zu den Gebeten, die von bestimmten Anlässen abhängig sind, daher darf es nicht in den verbotenen Zeiten verrichtet werden, anders als die Gebete, die von bestimmten Anlässen abhängig sind und nach dem Nachmittagsgebet verrichtet werden dürfen. Denn Al-Buchârî und Muslim überlieferten von Umm Salama, dass sie sagte: „Der Prophet verrichtete zwei Rak'as nach dem Nachmittagsgebet. Ich fragte ihn danach und er sagte: O Tochter Abû Umayyas, du hast nach den zwei Rak'as nach dem Nachmittagsgebet gefragt; es kamen zu mir Leute vom Stamm Abd Qais, und sie lenkten mich von den beiden Rak'as nach dem Mittagsgebet ab, es sind diese beiden.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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