Tochter des Sohnes des Onkels väterlicherseits gehört nicht zu Mahârim (nicht heiratbaren Verwandten)
Fatwâ-Nummer: 19023

  • Fatwâ-Datum:28-3-2019
  • Bewertung:

Frage

Gehört die Tochter des Sohnes meines Onkels väterlicherseits zu den Mahârim?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

Die Tochter des Sohnes des Onkels väterlicherseits gehört nicht zu den Mahârim, weil sie in dem Vers, der die Mahârim darlegt, nicht aufgeführt ist: „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allâh ist Allvergebend und Barmherzig.“ (Sûra 4:23).

Daher sind sich die Gelehrten darin einig, dass man die Tochter des Sohnes des Onkels väterlicherseits heiraten darf, wenn kein Hinderungsgrund, wie beispielsweise die Milchverwandtschaft, besteht.

 

Der Fragende muss zwei Dinge beachten:

1.Er sollte diese Dinge über seine Religion wissen, weil sie zu den Angelegenheiten gehören, die man über seine Religion unbedingt wissen muss. Er soll sich darum bemühen, sich in der Religion weiterzubilden. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim.“ (Überliefert von At-Tabarânî nach einer Aussage von Ibn Mas'ûd. Von Al-Albânî für authentisch erklärt).

 

2.Er soll sich strengstens davor hüten, sich bei fremden Frauen aufzuhalten, unabhängig davon, ob es die Töchter des Sohnes seines Onkels väterlicherseits oder andere sind.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs