Eingestehen der Sünde – was davon erlaubt ist und was nicht
Fatwâ-Nummer: 23178

  • Fatwâ-Datum:14-1-2019
  • Bewertung:

Frage

Ist das Folgende aus islâmischer Sicht erlaubt:
- Wir haben beschlossen, unseren Willen und unser Leben Allâh zu überlassen, (soweit, wie jeder Einzelne von uns Ihn versteht),
- Wir haben Allâh, uns selbst und einer weiteren Person unsere Fehler eingestanden.
Wir beabsichtigen nämlich ein Buch zu übersetzen, in dem es um ein Entzugsprogramm für Alkoholiker geht.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es gibt nichts an den zwei in der Frage angeführten Formulierungen auszusetzen. Der erste Wortlaut bedeutet nämlich, dass man die Angelegenheiten im Leben und den Willen Allâh dem Erhabenen überlässt und anvertraut. Allâh der Erhabene sagt:

„Sag: Gewiss, mein Gebet und mein (Schlacht)opfer, mein Leben und mein Sterben gehören Allâ h, dem Herrn der Weltbewohner. Er hat keinen Teilhaber. Dies ist mir befohlen worden, und ich bin der erste der (Ihm) Ergebenen.“ (Sûra 6:162-163).

Und Er sagt ferner:

„Und ihr könnt nicht wollen, außer dass Allah will, (Er), der Herr der Weltbewohner.“ (Sûra 81:29).

Und was die zweite Formulierung betrifft, so bedeutet dies, dass man Allâh dem Erhabenen gegenüber zugibt und eingesteht, Fehler und Sünden begangen zu haben. Diesbezüglich sagt Allâh der Erhabene:

„Sie sagten: ‚Unser Herr, wir haben uns selbst Unrecht zugefügt. Wenn Du uns nicht vergibst und Dich unser erbarmst, werden wir ganz gewiss zu den Verlorenen gehören.‘“ (Sûra 7:23).

In einem Hadîth heißt es: „O Allâh, ich habe mir selbst wahrhaftig viel Unrecht getan, und niemand vergibt die Sünden außer Dir!“ (Überliefert von Al-Buchârî.)

In einem weiteren Hadîth heißt es:

„O Allâh, Du bist mein Herr! Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Dir. Du hast mich erschaffen und ich bin Dein anbetend Dienender. Und ich folge Deinem Auftrag und Deiner Verheißung, so gut ich kann. Ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Übel dessen, was ich getan habe. Und ich wende mich Dir durch Deine Gnade mir gegenüber zu, und ich gestehe Dir meine Sünde zu. So vergib mir! Denn wahrhaftig! Niemand vergibt die Sünden außer Dir.“

Bezüglich deiner Aussage „uns selbst und einer weiteren Person“ sagen wir: Sich selbst einzugestehen ist eine zwingende Notwendigkeit. Denn ein Problem zu bemerken ist der erste Schritt, um es zu lösen.

Was die Angelegenheit betrifft, dass man einer anderen Person ein Geständnis macht, so gilt Folgendes: Grundsätzlich sollte der Muslim, wenn er etwas von Allâh für harâm Erklärtes begangen hat, seine Tat verheimlichen und nicht öffentlich machen. In einem Hadîth heißt es:

„Hättest du es doch für dich behalten! ...“ (Überliefert von At-Tirmidhî; er sagte, der Hadîth sei ein akzeptabler bis authentischer Hadîth.)

Hat das Geständnis gegenüber einer anderen Person jedoch einen Nutzen, der dem Gestehenden oder den Menschen zugute kommt, dann ist es erlaubt. In einem Hadîth heißt es:

„... dass ein Mann neunundneunzig Personen tötete und sodann zu fragen begann, ob es für ihn eine Möglichkeit der Buße gibt...“ (Überliefert von Muslim.)

Und so führte sein Geständnis dazu, dass er reumütig umkehrte.

Bis heute erzählen Gelehrte Geschichten von Menschen, die reumütig umkehrten, manchmal unter Erwähnung ihrer Namen und Person und manchmal ohne.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs