Die Ursache für die Erkrankung des Sohnes zu kennen, ist ein Recht des Ehemannes
Fatwâ-Nummer: 30798

  • Fatwâ-Datum:27-12-2018
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Frage

As-Salâmu alaikum wa rahmatullâhi wa barakâtuh!
Ich bin verheiratet und habe ein kleines Kind im Alter von circa zehn Monaten. Darf meine Frau mich über den Grund der Krankheit meines Sohnes anlügen und mir nicht den wahren Grund seiner Krankheit mitzuteilen mit dem Argument, dass es Probleme unter uns gäbe. Außerdem bildet sie sich ein, dass ich ihr vorwerfen wollte, dass sie ihr Kind vernachlässigt. Er litt an einem Darmverschluss und musste deswegen zweimal operiert werden, als er sechs Monate alt war. Dabei wurden vier Zentimeter von seinem Darm abgetrennt. Aus diesem Grund möchte mir meine Gattin bis heute den detaillierten Verlauf der Krankheit, von deren Beginn an, nicht mitteilen. Ich arbeite ürbigens nicht in Ägypten und sie lebt bei ihrer Familie in Kairo. Ist es erlaubt, einen Teil der Wahrheit mit dem Ziel zu verschweigen, dem Ehemann etwas anderes vorzutäuschen, und nur den Teil der Wahrheit zu erwähnen, der von einigen Tatsachen ablenkt und somit den wahren Grund verschleiert. Es handelt sich dabei um etwas, was im Islâm erlaubt ist. Wa As-Salâmu alaikum!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allahs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Eheleben basiert prinzipiell auf Offenheit und Klarheit. Die Pflicht eines jeden Ehepartners ist es, und besonders in diesem Fall, aber auch sonst, auf den anderen Rücksicht zu nehmen. Der Mann hat ein Recht darauf zu wissen, was in seinem Haus geschieht und wer dort ein- und ausgeht. Außer es handelt sich um etwas, was man normalerweise nicht zu erwähnen braucht.

 

Denn das Eheleben basiert auf Ehrlichkeit und Klarheit beider Ehepartner, damit es von Liebe und Barmherzigkeit erfüllt ist. Und genau das ist ja die schöne Frucht des intakten Ehelebens.

 

Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erwähnte uns einige Angelegenheiten, die eine Frau nur mit dem Wissen ihres Ehemannes tun darf. Dazu gehören die Worte, die in einigen Hadîthen stehen: „...und eine Frau darf nichts vom Hause ihres Gatten ausgeben außer mit der Erlaubnis ihres Gatten.“ Jemand fragte: ‚Auch nicht das Essen?‘ Er antwortete: ‚Das ist doch unser bester Besitz!“ (Überliefert von Ahmad und At-Tirmidhî)

 

At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha und An-Nasâî überlieferten zudem von Amr ibn Al-Ahwas in einem Hadîth über die Abschiedspredigt, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „...Das Recht, das euch gegenüber euren Frauen zusteht, ist, dass sie niemanden  in eure Häuser eintreten lassen dürfen, den ihr nicht mögt...“

 

Es gibt einige Dinge, die eine Frau vor ihrem Ehemann verheimlichen darf. Zum Beispiel, wenn sie einige Fehler hat, die, wenn sie sie ihrem Mann mitteilen würde, dazu führen würden, dass er sie nicht mehr mag und gegen sie zürnt. So etwas zu erzählen führt dazu, dass die eheliche Beziehung geschwächt wird.

 

Sie darf auch ihre frommen Taten wie Spenden und freiwillige Gebete verheimlichen. Ausgenommen davon ist das freiwillige Fasten. Denn dafür braucht sie unbedingt die Erlaubnis des Ehemannes.

 

Sie darf auch Sünden verheimlichen, die sie Allâh gegenüber begangen hat und von denen die Menschen nichts wissen. Denn Allâh der Erhabene ordnet dem Menschen an, sich nicht selbst bloßzustellen, wenn er Ihm ungehorsam war, ohne dass dies irgendjemand erfuhr. In diesem Sinne überlieferte Muslim in seinem Sahîh-Werk von Abû Huraira , dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Meine gesamte Umma wird erlöst, außer diejenigen, die ihre Sünden öffentlich bekennen. Zur Bekanntmachung gehört, dass ein anbetend Dienender in der Nacht eine Tat begeht und sein Herr diese Tat bis zum Morgen verbarg. Wenn der Mensch dann sagt: ‚O Soundso, ich habe gestern dieses und jenes getan.‘, obwohl sein Herr in der Nacht die Tat geheim gehalten hatte, dann verbrachte dieser Mensch die Nacht in Allâhs Schutz, doch als der Morgen anbrach, zerriss er den verdeckenden Vorhang Allahs.“

 

Daher ist es besser für ihre Religion und ihr Diesseits, wenn eine Frau ihre Sünde aufrichtig bereut.

 

Der Mann hat ein Recht darauf, die Ursache der Krankheit seines Kindes zu erfahren, damit er ihn zukünftig schützen und dessen Mutter guten Rat erteilen kann, falls sie es vernachlässigt hat. Er hat auch deswegen ein Recht darauf, weil er durch dieses Wissen sich erkundigen kann, wie er das Leben seines Kindes schützen kann, falls die Mutter in irgendeiner Weise unzulänglich gehandelt hat. Wenn jedoch die Mutter meint, dass es zu großen Problemen zwischen ihr und ihm führen würde, wenn sie ihn benachrichtigt, dann muss sie es ihm nicht sagen, weil sie den wahrscheinlich eintretenden Schaden vermeiden will und darum bemüht ist, das Eheleben aufrecht zu erhalten.

 

Der Ehemann muss seiner Ehefrau auch glauben, was sie ihm sagt. Denn man soll bei einem Muslim grundsätzlich davon ausgehen, dass er ehrlich und rechtschaffen ist. Der Mensch, über den man am ehesten gut denken sollte, ist für den Ehemann seine Ehefrau und für die Ehefrau ihr Ehemann.

 

Das Eheleben bleibt nur durch Toleranz und das Hinwegsehen über Fehler aufrechterhalten. Daher raten wir der Ehefrau, sich gut um ihre Kinder zu kümmern. Denn sie ist vor Allâh dem Erhabenen für sie verantwortlich. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „... Und die Frau ist die Hirtin im Hause ihres Mannes und verantwortlich für ihre Herde.“ (Überliefert von Al-Buchârî)

 

Und Allâh weiß es am besten!

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