Teilhaber dürfen Mittel der Firma nicht nutzlos ausgeben
Fatwâ-Nummer: 33064

  • Fatwâ-Datum:2-3-2022
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Frage

As-Salâmu alaikum!
Ich arbeite bei meinem Vater in dessen Firma. Sein Teilhaber lehnt aber ab, mein Gehalt zu zahlen, da mein Vater ihm sagte, dass er mich bezahlen wird. Einige Zeit lang habe ich kein Gehalt von meinem Vater bekommen, und als ich ihn darauf ansprach, sagte er, dass ich von der Firmenkasse nehmen kann, was ich will, ohne dass unser Teilhaber etwas davon weiß, da wir zwei Drittel der Firma besitzen. Darf ich also dieses Geld nehmen? Und falls ich es schon genommen habe, wie lautet dann die Rechtsnorm dafür?
Möge Allâh Sie dafür mit Gutem belohnen!

Antwort

 Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Du hast das Recht darauf, dein Gehalt von den Verantwortlichen in der Firma zu fordern und nicht unbezahlt zu arbeiten. Aber falls dein Vater dein Gehalt übernimmt, weil du an seiner Stelle arbeitest, dann ist nur er dafür verantwortlich. Und wenn du für die Firma arbeitest und nicht an Stelle deines Vaters, dann soll die Firma dich bezahlen. Was du und dein Vater indes getan habt, ist eine Art Diebstahl und Veruntreuung, denn das Firmengeld ist gemeinsames Eigentum, das keiner der Teilhaber oder sonst jemand nutzlos ausgeben darf. Jetzt sollt ihr die Summe, die über dein berechtigtes Gehalt hinausgeht, an die Firma zurückgeben, falls du für die Firma und nicht an Stelle deines Vaters arbeitest; und falls du an Stelle deines Vaters arbeitest, dann sollt ihr die ganze Summe zurückgeben, auch wenn dein Vater den größten Anteil an der Firma besitzt.


Und Allâh weiß es am besten!

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