Fasten des Mädchens, das in der zweiten Hälfte des Ramadân geschlechtsreif geworden ist
Fatwâ-Nummer: 42502

  • Fatwâ-Datum:29-7-2013
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Frage

In der zweiten Hälfte des Monats Ramadân entdeckte man, dass eine gerade geschlechtsreif gewordene Frau das Blut ausgeschieden hat. Wie ist das Fasten nachzuholen? Für den ganzen Monat oder für die zweite Hälfte?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn das Mädchen ein Anzeichen der Geschlechtsreife hat, muss es fasten. Die Zeichen der Geschlechtsreife der Jungen sind der Austritt von Samenflüssigkeit unter Erregung, das Wachsen von Schamhaaren oder das Erreichen des 15. Lebensjahres nach dem islamischen Mondkalender. Bei den Mädchen gilt an Stelle der Samenflüssigkeit die Menstruation.

 

Wenn dieses Mädchen erst ab der zweiten Hälfte des Ramadan eines dieser erwähnten Zeichen hatte und es dann die Menstruation erreichte, dann wissen wir, dass es ab diesem Moment geschlechtsreif ist und fasten muss. Es bricht sein Fasten während der Menstruation und fastet den Rest des Ramadân.

 

Danach holt es das nach, was es auf Grund seiner Menstruation nicht gefastet hat, aber nicht die Tage vor der Geschlechtsreife. Wenn es jedoch vorher durch eines der Zeichen die Geschlechtsreife erlangt und es den Monat nicht gefastet hat, muss es diese Tage auch nachholen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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