Die Annahme eines Geschenkes mit gekauften Waren ist kein Zins
Fatwâ-Nummer: 45074

  • Fatwâ-Datum:22-12-2016
  • Bewertung:

Frage

Sind Sonderleistungen, die beim Erwerb von Waren als Anreiz kostenlos zur Verfügung gestellt werden, Zinsen, wie beispielsweise, dass man beim Erwerb eines Parfüms etwas kostenlos erhält?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn man beispielsweise eine Flasche (Parfüm) erwirbt und man zusätzlich ein kostenloses Geschenk (oder einen Dienst) erhält, ist dies für den Erwerb, die Annahme des Geschenkes oder die Nutzung des Dienstes unbedenklich. Besonders, da der Kaufprozess kein Risiko oder Glücksspiel umfasst. Deshalb ist der Kauf gültig und die Annahme des Geschenkes oder die Nutzung des kostenlosen Dienstes zählen nicht als Zins. 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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