Tragen einer ärztlich verschriebenen Brille oder einer Sonnenbrille gehört nicht zu den im Ihrâm-Zustand verbotenen Dingen
Fatwâ-Nummer: 53170

  • Fatwâ-Datum:7-8-2017
  • Bewertung:

Frage

Ist es im Ihrâm-Zustand während des Haddsch erlaubt, eine ärztlich verschriebene Brille oder eine Sonnenbrille zu tragen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Nichts hindert daran, eine Sonnenbrille oder eine ärztlich verschriebene Brille im Ihrâm-Zustand zu tragen. Es gehört nicht zu den im Ihrâm-Zustand verbotenen Dingen. Verboten ist lediglich, Kleidung zu tragen, die für einen bestimmten Körperteil zugeschnitten sind, wie Jacke, Hose, Handschuhe usw. Das Tragen von Brillen, Uhren etc. hingegen gehört nicht zu den Dingen, die im Ihrâm-Zustand verboten sind.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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