Frau, die grundlos gelobt, nicht schwanger werden zu wollen
Fatwâ-Nummer: 58972

  • Fatwâ-Datum:29-11-2017
  • Bewertung:

Frage

Wie ist der Fall einer Frau zu beurteilen, die gelobt hat, nicht schwanger werden zu wollen, und die eventuelle Schwangerschaft an 60 Tage Fasten gebunden hat? Dies geschah in einem Streit mit ihrem Ehemann.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Schwangerschaft grundsätzlich ohne Entschuldigungsgrund wie Krankheit etc. zu unterbinden, ist harâm, weil es folgendem Wort des Propheten widerspricht: „Heiratet die Liebevolle, viel Gebärende, denn ich werde mit den Völkern um die Anzahl der Anhänger wetteifern.“ (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd, und An-Nasâî. Al-Irâqî stufte den Hadith als authentisch ein.)

 

Wenn das Gelübde dieser Frau, nicht schwanger werden zu wollen, allgemein und ohne Entschuldigungsgrund getätigt wurde und vielmehr dem Streit mit ihrem Ehemann entsprungen ist, dann ist es ein verbotenes Gelübde, das sie nicht erfüllen darf, weil der Prophet sagte: „Und wer gelobt, Ihm [Allâh] gegenüber zu sündigen, der soll Ihm gegenüber nicht sündigen!“

Die an dieses Gelübde gebundenen Bedingungen wie Fasten oder Ähnliches fallen unter die Regelungen für ein im Affekt gesprochene Gelübde.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs