4. Tahallul durch Rasieren oder Kürzen der Haare
Dies ist die letzte Handlung der Umra. Der Pilger beendet seinen Ihrâm-Zustand am Ende der Umra, nachdem er die Riten der Umra vollzogen hat, indem er seinen Kopf rasiert oder sein Haar kürzt. Möchte er nach der Umra den Haddsch verrichten, kann er die Haare kürzen und die Rasur am Ende des Haddsch vornehmen, wenn die Zeit zwischen Umra und Haddsch kurz ist. Beim Kürzen soll man von allen Haaren des Kopfes etwas abschneiden, nicht nur von einem Teil des Kopfes. Frauen schneiden von ihren Zöpfen etwa eine Fingerkuppe ab.
Damit ist der Tahallul (Auflösung des Ihrâm) vollzogen und alles, was während des Ihrâm für die Umra verboten war, ist wieder erlaubt. Die Verbote werden aufgehoben und die Umra ist abgeschlossen.
a) Tawâf Al-Wadâ für die Umra: Für die Umra ist kein Tawâf Al-Wadâ (Abschieds-Tawâf) verpflichtend, aber sie ist empfehlenswert, damit das letzte Tun am Haus (Ka’ba) der Tawâf ist, wenn man Mekka verlassen möchte.
b) Zamzam-Wasser: Es ist empfehlenswert, Zamzam-Wasser zu trinken, und zwar viel davon und seinen Durst damit zu stillen. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte über das Zamzam-Wasser: „Es ist gesegnet, es ist nahrhaftes Essen und Heilung für Krankheiten.“ Er sagte auch: „Das Zamzam-Wasser ist für das, wofür man es trinkt.“ Es ist empfehlenswert, Zamzam sowohl für diesseitige als auch für jenseitige Bedürfnisse zu trinken.
Die Riten des Haddsch (Haddsch hat drei Formen):
a) Haddsch Al-Ifrâd: Der Pilger vollzieht den Ihrâm nur für den Haddsch vom Mîqât aus. Er sagt: „Labbaik Allâhumma bi Haddsch – Hier bin ich, o Allâh, für den Haddsch.“ Er vollzieht keine Umra, bis er seinen Haddsch beendet hat. Er bleibt vom Zeitpunkt des Ihrâm bis zur Vollendung der Riten am Tag des Opfers im Ihrâm-Zustand. Nach Vollendung der Riten tritt er aus dem Weihezustand aus, wie an entsprechender Stelle erläutert wird.
b) Haddsch Al-Qirân: Der Pilger vollzieht den Ihrâm für den Haddsch und Umra zusammen vom Mîqât aus. Er sagt: „Labbaik Allâhumma bi Haddsch wa Umra – Hier bin ich, o Allâh, für Haddsch und Umra.“ Er löst seinen Ihrâm erst nach Vollendung der Riten am Tag des Opfers auf.
c) Haddsch At-Tamattu: Der Pilger vollzieht die Umra in den Monaten des Haddsch, löst seinen Ihrâm nach der Vollendung der Umra-Riten auf und bleibt dann in Mekka, um die Riten des Haddsch zu verrichten. Er tritt zunächst in den Weihezustand für die Umra am Mîqât. Er sagt: „Labbaik Allâhumma bi Umra.“ Er bleibt in Mekka, bis er am Tarwiya-Tag (dem achten Tag von Dhû Al-Hiddscha) den Ihrâm für den Haddsch vollzieht. Dabei sagt er: „Labbaik Allâhumma bi Haddsch.“
Was der Pilger vom Beginn des Tarwiya-Tages bis zum Ende der letzten Riten des Haddsch tut:
Erstens: Handlungen, die nur für den Tamattu-Pilger gelten: Dieser hat die Umra in den Monaten des Haddsch vollzogen, seinen Ihrâm aufgelöst und ist in Mekka geblieben, um die Riten des Haddsch zu verrichten.
a) Ihrâm für den Haddsch: Nach dem Morgengebet am achten Tag von Dhû Al-Hiddscha (Tarwiya-Tag) und nach Sonnenaufgang vollzieht er den Ihrâm für den Haddsch.
b) Waschung (Ghusl): Er wäscht sich mit der Absicht für den Eintritt in den Ihrâm, wie er es bei der Umra getan hat, und parfümiert seinen Körper, nicht seine Kleidung.
c) Ihrâm-Kleidung: Er zieht die Ihrâm-Kleidung an (Izâr, Ridâ und Sandalen), nachdem er alle genähte Kleidung abgelegt hat.
d) Ihrâm nach dem rituellen Gebet: Es ist empfehlenswert, nach einem Gebet in den Ihrâm einzutreten. Ist keine Pflichtgebetszeit, betet man zwei Rak’as als freiwilliges Gebet und vollzieht danach den Ihrâm. Er sagt: „Labbaik Allâhumma bi Haddsch“ und vollzieht den Ihrâm von seinem aktuellen Standort aus.
e) Häufige Wiederholung der Talbiya, Tahlîl und Takbîr: „Labbaik Allâhumma labbaik. Labbaika lâ Scharîka laka labbaik. Inna-l-Hamda wa-n-Ni‘mata laka wa-l-Mulk. Lâ Scharîka lak – Hier bin ich, o Allâh, Hier bin ich! Hier bin ich! Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich! Aller Lobpreis gebührt wahrhaftig Dir, die Gnade ist nur von Dir, und die Herrschaft gehört nur Dir. Du hast keinen Teilhaber.“ Der Pilger spricht die Talbiya weiterhin laut (für Männer; Frauen sprechen sie leise) und hört damit erst auf, wenn er am Opfertag die Dschamra Al-Aqaba mit Kieselsteinen beworfen hat.
f) Verbote des Ihrâm: Sobald er in den Ihrâm eingetreten ist, sind die bereits erwähnten Verbote des Ihrâm auch hier gültig.
Zweitens: Riten des Haddsch am Tarwiya-Tag für alle Pilger (Ifrâd, Qirân, Tamattu):
a) Reise nach Minâ: Am Tag der Tarwiya reist man nach Minâ und verbringt dort die Nacht zum neunten Tag. Man verlässt Minâ erst nach Sonnenaufgang am neunten Tag, um nach Arafa zu reisen.
b) Gebet in Minâ: Es werden fünf rituelle Gebete in Minâ verrichtet, jedes zu seiner Zeit und ohne Zusammenlegung (Dscham). Das Mittagsgebet (am achten Tag) verkürzt (mit zwei Rak’as), das Nachmittagsgebet verkürzt (mit zwei Rak’as), das Abendgebet ungekürzt (mit drei Rak’as) und das Nachtgebet wieder verkürzt (mit zwei Rak’as). Dann betet man das Morgengebet am neunten Tag von Dhû Al-Hiddscha und bleibt in Minâ, bis die Sonne am neunten Tag aufgegangen ist. Danach reist man von Minâ nach Arafa.