Rezitieren des Qurân nach der Sûra Al-Fâtiha (der Eröffnungs-Sûra) im rituellen Gebet ist nach Konsensus der Gelehrten eine Sunna
Fatwâ-Nummer: 111802

  • Fatwâ-Datum:2-5-2013
  • Bewertung:

Frage

Vor Kurzem habe ich erfahren, dass im rituellen Gebet nach dem Lesen der Sûra Al-Fâtiha einige wenige Qurân-Verse rezitiert werden müssen, und zwar in der richtigen Reihenfolge der Qurân-Sûren. Meine Frage lautet nun: Wenn ich die vier freiwilligen Rak‘as vor dem Pflichtgebet bete, wobei ich Verse von Sûra Al-Baqara (Sûra 2) rezitiere, und dann mit dem Pflichtgebet anfange, muss ich beim Rezitieren des Qurân die Reihenfolge einhalten, mit der ich im freiwilligen Gebet davor angefangen habe?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

 

Und nun zur Frage:

 

Was Sie in Ihrer Frage erwähnt haben, dass man nach der Sûra Al-Fâtiha weiter vom Qurân rezitieren muss, ist nicht richtig. Das Rezitieren nach der Sûra Al-Fâtiha ist nach Übereinstimmung der Gelehrten, wie Ibn Qudâma berichtet, eine Sunna. Nur das Rezitieren der Sûra Al-Fâtiha ist eine Pflicht in jeder Rak‘a des Gebets. Das Lesen in der Reihenfolge der Sûras ist ebenso keine Pflicht. Der Gelehrte An-Nawawî sagte: Wenn er (der Betende) eine Sûra liest und in der folgenden Rak‘a die Sûra, die davor steht, dann hat er nicht das Bevorzugte getan, aber es ist nichts dagegen einzuwenden. Und Allâh weiß es am besten!

 

In einem von Hudhaifa überlieferten authentischen Hadîth steht: Er (Hudhaifa) hat hinter dem Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gebetet, wobei dieser Sûra Al-Baqara (Sûra 2), dann Sûra An-Nisâ (Sûra 4) und schließlich Sûra Âli Imrân (Sûra 3) in einer einzigen Rak‘a rezitiert hat. Das ist aber nicht die richtige Reihenfolge der Sûras im Qurân. Wenn der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dies schon in einer einzigen Rak‘a getan hat, dann ist es noch eher erlaubt, dies in zwei Rak‘as zu tun.

 

Was aber Ihre Frage bezüglich dessen anbelangt, dass das Einhalten der Reihenfolge beim Rezitieren in zwei verschiedenen Gebeten, sei es in einem obligatorischen oder in einem freiwilligen rituellen Gebet, Pflicht ist, so kennen wir keinen Gelehrten, der meint, dass dies empfohlen, geschweige denn Pflicht ist. Deshalb ist es empfohlen, dass Sie die Reihenfolge der Sûren im Qurân in den Rak‘as in einem Gebet einhalten. Dies ist jedoch keine Pflicht. Es gibt auch überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür, dass man zur Reihenfolge der Sûren in zwei verschiedenen Gebeten verpflichtet ist.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs