Muss wegen Ausbildung zum Bankkaufmann in einer Zinsbank arbeiten, um meine Ausbildungskosten zu decken
Fatwâ-Nummer: 122829

  • Fatwâ-Datum:26-5-2009
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Frage

Ich habe die Prüfung zum Bankmanagement bestanden. Zwei Jahre lang wusste ich nicht, dass die Arbeit in nicht-islâmischen Banken verboten ist. Danach stellte mich eine Bank ein. Ich habe die hohen Kosten meiner Ausbildung abbezahlt, indem ich mich dazu verpflichtet habe, bei dieser Bank sechs Jahre zu arbeiten. Wenn ich die Bank verlasse, muss ich diese hohen Kosten sofort bezahlen. Ich kann diese Kosten nicht tragen.
Natürlich gibt es in Tunesien keine islamischen Banken. Ich bitte euch um Rat und Hilfe.

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Du sollst bereuen, dass du die Ausbildung durch diesen Vertrag angenommen hast, der dich zur Arbeit in einer Bank auf Zinsbasis zwingt. Die Arbeit im Zinsgeschäft zählt zu den großen Sünden. Der Prophet hat denjenigen verflucht, der am Zinshandel beteiligt ist.

 

Im Sahîh-Werk des Imâm Muslim steht, dass der Prophet denjenigen verflucht hat, der Zinsen einnimmt, der dabei hilft, der sie niederschreibt sowie diejenigen, die Zeugen davon sind. Er sagte: Sie alle sind gleich.

 

Es ist dir nicht erlaubt, bei einer mit Zinsen handelnden Bank zu arbeiten, auch wenn du die Ausbildungskosten nicht bezahlen kannst. Außer wenn du dazu gezwungen wirst, weil du keine andere Arbeit findest, mit deren Gehalt du diese Kosten decken könntest oder wenn du bei nicht erfolgter Zahlung inhaftiert werden würdest. Wenn dies der Fall ist, darfst du die Arbeit nur solange ausüben, bis du die Kosten gedeckt hast. Aber auf gar keinen Fall länger.

 

Allâh weiß es am besten.

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